Frage: Elternzeit und Bürgergeld

Hallo, Ich möchte meinen Sohn (19 Monate) zu einer Tagesmutter bringen, um Zeit für wichtige Termine wie Therapie und Zahnarzt zu haben. Angedacht sind max 10 Stunden die Woche da er mit mehr höchstwahrscheinlich überfordert wäre. (Ich bin alleinerziehend und er kennt an sich nur mich bisher) Darf das Jobcenter dann verlangen, dass ich in den paar Stunden die Woche einer Arbeit nachgehen muss? Meine Logik sagt mir, dass 10 Stunden die Woche, wo jedes Mal ja Bring- und Abholzeit mit den öffentlichen Verkehrsmitteln hinzukommen von ca. 1-1,5 Std, nicht sonderlich viel Sinn für eine Vermittlung machen.  Ich bräuchte wirklich dringend eine Behandlung beim Zahnarzt und würde mich über zumindest ein paar Monate Therapie freuen damit ich persönlich auch überhaupt wieder richtig stabil fühle für die Belastung alleinerziehend und arbeitend zu sein. Meine Vermittlerin fordert mich aber offensichtlich jetzt alle 4 Wochen zum Termin ein um über die "aktuelle Lage" informiert zu werden. Dabei bin ich noch gar nicht so lange im Bezug und will nach Möglichkeit direkt nach oder sogar wenn es klappt schon vor Ende der Elternzeit wieder aus dem Bezug raus sein.      Vielen Dank     

von MamaNachteule am 20.03.2024, 14:46



Antwort auf: Elternzeit und Bürgergeld

Hallo,  Ja, kann es. Es kann sogar verlangen, dass Sie mindestens halbe Tage arbeiten gehen und das Kind fremd treuen lassen. Liebe Grüße   NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.03.2024



Antwort auf: Elternzeit und Bürgergeld

Ab dem 1. Geburtstag hat das Kind einen Rechtsanspruch auf eine Betreuung. Der Betreuungsabspruch basiert in der Regel zwischen 20-25 Wochenstunden. Sie können selbst nach einer Tagesmutter suchen oder sich von der Stadt/Gemeinde und Jugendamt Adressen nennen lassen. Sollten sie keine Betreuung finden können sie diese bei der Stadt/Gemeinde anfordern mit Zuweisung auf einen Betreuungsplatz.  Das können sie auch sofort machen,  insofern sie nicht selbst suchen möchten. Die Stadt/Gemeinde sollte ihnen einen Platz zuweisen. Allerdings muss es nicht ihr Wunschplatz sein. Weisen Sie im Schreiben für die Zuweisung darauf hin,dass ihre Gesundheit gefährdet ist wenn das Kind nicht betreut wird, weil sie mit Kind keine Therapien und Termine bei Ärzten wahrnehmen können.   Tagesmütter möchten in der Regel mind. 20-25 Wochenstunden Kinder betreuen,  damit das finanziell geht. Selten lassen sie sich auf Platz-Sharing ein.  Für Kinder ist eine Regelmäßigkeit wichtig. Eine tägliche Betreuung von 4-5 Stunden kann gut sein. Ihre Sorge, dass mehr als 10 Stunden zu viel sind haben viele Mütter. Aus Erziehersicht kann ich ihnen sagen, dass gerade den Kindern die regelmäßige tägliche Betreuung gut tut. Und auch die Mütter melden zurück, dass sie die freie Zeit gut nutzen können, u. a. für Termine und Haushalt.  Die Zeit mit Kind wird viel intensiver genutzt. 

von Ani123 am 20.03.2024, 16:55



Antwort auf: Elternzeit und Bürgergeld

Das ist überall verschieden. Hier würdest du bspw. nimmer ne Tagesmutter für 10h pro Woche finden. Die Tamus nehmen hier nur mit 9h -10h pro Tag, manche auch 8h a 5 Tage pro Woche. Je nach Bundesland darf man 3 Jahre daheim bleiben um sein Kind zu erziehen. Ob Fremdbetreuung dann möglich ist, keine Ahnung. Fakt ist, erst ab 15h pro Woche würdest du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Frau Bader kennt sich nicht immer mit den genauen Vorschriften pro BL aus. Ich würde konkret mit deiner Sachbearbeiterin darüber sprechen. Dann wirst du wissen, ob es möglich ist oder du eine andere Lösung benötigst.

von SuJam am 20.03.2024, 17:46



Antwort auf: Elternzeit und Bürgergeld

Aber kann sie sich nicht auf Paragraph 10. Abs. 1 Nr.3 SGBII berufen, welcher besagt, dass eine Beschäftigung nicht zumutbar ist solange sich ein Kind unter 3 Jahren im Haushalt befindet und sie sich auf die Betreeung des Kindes beruft? Das SGB II ist doch bundesweit gültig. Wieso sollte es Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern geben? Lg

von Twotimemom am 23.03.2024, 21:35



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