zur Zeit befinde ich mich in Elternzeit, arbeite jedoch geringfügig bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger und werde Ende April in Mutterschutz gehen. Bekomme ich dann mein Gehalt weiter für die 16 Wochen, da ich arbeite, oder ist das für diese Zeit gestrichen aufgrund der ELternzeit? Vielön Dank für eine klärende Antwort. Gruß Sanne
Mitglied inaktiv - 07.02.2006, 23:09