Guten Tag Frau Bader,
ich bin am Überlegen, während der Elternzeit (und während dem Elterngeldbezug) unseres ersten Kindes ein paar Stunden zu arbeiten. Wie sähe es mit dem Elterngeld aus, wenn ich vor Ablauf dieser 1. Elternzeit ein weiteres Kind bekomme? Wird dann die Zeit vor der 1. Elternzeit als Berechnungsgrundlage herangezogen oder dann der Verdienst während der Elternzeit?
Vielen Dank!
von
Beccy
am 27.08.2012, 20:05
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld 2. Kind
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.08.2012
Antwort auf:
Elternzeit + Elterngeld 2. Kind
Guck mal hier:
http://www.rund-ums-baby.de/recht/Wieviel-Elterngeld-steht-mir-beim-zweiten-Kind-zu_93777.htm
Ergänzend:
Erhält man während der Bezugszeit von Elterngeld zusätzlich Lohn, wird die Bezugszeit trotzdem ausgenommen.
Bezugszeit ist trotz Splittung nur das erste Lebensjahr!
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 28.08.2012, 01:26