Hallo, ich habe zwei Fragen: 1) Laut Gesetz kann man das 3. Jahr der Elternzeit mit Zustimmung des Arbeitgebers aufschieben. Wie ist das, wenn abzusehen ist, dass man den Arbeitgeber wechseln muss (weil der alte insolvent wird oder das operative Geschaeft einstellt)? Hat man bei einem eventuellen neuen Arbeitgeber eine Chance (oder sogar ein Recht), das 3. Jahr noch zu beantragen? 2) Zu welchem Zeitpunkt muss man die Elternzeit fuer das zweite Kind beantragen, wenn die Geburt in die bereits beantragte Elternzeit fuer das erste Kind faellt? Wieviel Elternzeit steht dann ueberhaupt zu? Andrea
Mitglied inaktiv - 18.07.2006, 10:23