Hallo Frau Bader,
ich habe einige Fragen an Sie!
Mein Sohn kam im Januar 2012 auf die Welt. Habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Mein Elterngeld habe ich mir für ein Jahr auszahlen lassen. Vor der Geburt meines Sohnes habe ich in Vollzeit gearbeitet.
Nun habe ich eine Job für 400€ angeboten bekommen für nächtes Jahr 2013. Mein Arbeitgeber hat sein Ok gegeben, dass ich dort arbeiten darf.
Ein zweites Kind ist auch geplant, wenn der Kleine 2-2,5 Jahre ist. Habe vor den Job dann bis zur 2. Schwangerschaft zu machen.
Meine Fragen:
1.Es ist doch sinnvoll den Job anzunehmen, damit ich für das Elterngeld beim 2. Kind besser da stehe?
2.Kann ich bei meinem Arbeitgeber (alter) oder neuen Arbeitgeber(falls es das überhaupt geht) den Mutterschaftsgeld geltend ´machen? Oder geht das nur bei der KK?
3. Darf ich bei meinem AG das 3. Jahr Erziehungsurlaub beantragen, auch wenn ich woanders auf 400€ arbeite?
4. Beantrage ich dann die Elternzeit für das 2. Kind bei meinem alten Arbeitgeber?
Es würde mich freuen, wenn sie meine Fragen beantworten würden.
im vorraus schon mal vielen Dank.
von
Peter2012
am 04.12.2012, 22:58
Antwort auf:
Elternzeit 400€ Job
Hallo,
1. Ja, Sie bekommen dann mehr EG
2. Beim alten Ag nur, wenn Sie die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beenden. Beim neuen AG nein, weil Minijob
3. Ja
4. Ja
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2012
Antwort auf:
Elternzeit 400€ Job
1) Ja, denn das Einkommen nach dem 1. Geburtstag von Kind 1 erhöht wieder dein Elterngeld für Kind 2.
2) Wenn du arbeitest, hast du wieder Anspruch auf Elterngeld (vom neuen AG). Du kannst auch die EZ beim alten AG beenden und hast da auch wieder Anspruch auf MuSchuGeld (da gabs hier die letzte Zeit öfter mal Fragen dazu, guck dich mal durch)
3) Ja, mit einer Frist von 7 Wochen (vor Ende der bisher angemeldeten EZ)
4) Wenn dein 400 Euro-Job über den Mutterschutz für Kind 2 hinaus gehen soll und du "davon" eine Job-Pause - also Elternzeit - machen möchtest und auch weiter in deinem Hauptjob EZ nehmen möchtest, kannst du bei beiden AG 3 Jahre Elternzeit machen.
Es geht auch, EZ für Kind 2 nur beim HauptAG anzumelden, im Nebenjob nach dem MuSchu aber weiter zu machen.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 04.12.2012, 23:14