Sehr geehrte Frau Bader,
ist es möglich die Elternzeit um 1 Jahr zu verlängern aber nach 7Monaten wieder wenige Stunden (20) arbeiten zu gehen?
Wäre dies die Elternteilzeit?
Meine Elternzeit endet Ende Mai und ich würde sie gerne bis Ende des Jahres verlängern und ab Januar dann ein paar Stunden arbeiten gehen. Welche Fristen muss ich hier beachten und genügt es wirklich das ganze beim AG zu beantragen?
Freundliche Grüße und natürlich noch ein schönes, gesundes neues Jahr!
Lina
von
Linah
am 24.01.2021, 13:59
Antwort auf:
Elternteilzeit
Hallo,
genau, das ist TZ-Arbeit in EZ.
Ein Anspruch auf Verlängerung haben Sie nur, wenn Sie nach der Geburt mind. 2 Jahre beantragt haben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.01.2021
Antwort auf:
Elternteilzeit
Wie lange hast du Elternzeit genommen? Ein Anrecht, auf Verlängerung hast du nur wenn du zwei Jahre genommen hast
von
misses-cat
am 24.01.2021, 14:09
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Elternteilzeit
1 Jahr. Aber mein Chef hat sein Okay für ein weiteres Jahr gegeben. Der Betrieb muss natürlich zustimmen aber das sollte wohl nicht das Problem werden.
von
Linah
am 24.01.2021, 15:01
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Elternteilzeit
Du musst 7 Wochen vorher verlängern. Und nicht bis Ende des Jahres sondern länger und dann rein schreiben dass du ab xx.xx.22 Teilzeit arbeiten willst.
Verlängert sich die EZ nur bis Ende des Jahres und willst dann nur teilzeit arbeiten, muss ja dein ursprüngliche Vertrag geändert werden. Bei Teilzeit IN EZ nicht. Auch sollte innerhalb der EZ ein weiteres Kind kommen, ist TZ in EZ besser. Mutterschaftsgeld gibt es dann nach ursprünglichen Vertrag
Mitglied inaktiv - 25.01.2021, 07:15
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Elternteilzeit
aber nur wenn man die elternzeit dann auf einen tag vor dem neuen mutterschutz aktiv beendet. tut man das nicht, wird man im mutterschutz nach tz bezahlt. von alleine lebt der vollzeitvertrag nicht wieder auf.:-)
von
mellomania
am 25.01.2021, 12:01
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Elternteilzeit
Vielen lieben Dank für alle Antworten :-)!
von
Linah
am 25.01.2021, 17:42