Guten Tag, Ich bin Schwanger und habe eine Frage bezüglich des Elterngeld. Ich bin Angestellt in einer Pflegeeinrichtung, ich war 40h die Woche angestellt. Mein Arbeitgeber hat ein Teilzeitbeschäftigungsverbot ausgestellt und mich bei Bekannte der Schwangerschaft auf 20h die Woche runtergestuft. Ich bekomme jetzt 20h von meinem Arbeitgeber bezahlt und für die anderen 20h wo ich nicht arbeite, holt sich der Arbeitgeber das Geld von der Krankenkasse zurück. Wird das Elterngeld dann für die 20h berechnet oder 40h ? Hat es Nachteile für mich ? Mein Lohn ist derzeit gleich wie bei 40h. Mit freundlichen Grüßen
von GinDan am 11.06.2020, 19:37