Hallo Frau Bader,
ich beziehe im Moment ALG1, die endet am 30.08.2019. Mein berechnetes Geburtstermin ist 10.11.2019. Somit habe ich einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Wie sieht es mit dem Elterngeld aus? Habe ich einen Anspruch auf Elterngeld? Wenn ja wie lange? Ich möchte nur sicherstellen, welche Ansprüche ich beantragen muss.
Vielen Dank schonmal im Voraus.
Liebe Grüße Sevim
von
Sevim2
am 17.07.2019, 09:40
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1. Nur den Pauschbetrag bei www.mutterschaftsgeld.de
2. EG na klar - die Monate mit ArbGeld I zählen aber nur mit 0 €.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.07.2019
Antwort auf:
Elterngeld
Elterngeldanspruch besteht auf jeden Fall, dafür muss man vorher nicht aktiv gearbeitet haben.
ALG I wird allerdings nicht in der Berechnung berücksichtigt, daher hast du sehr wahrscheinlich "nur" einen Anspruch auf 12 Monate mit jeweils 300 EUR Elterngeld.
Oder eben 24 Monate mit je 150,00 EUR, wenn du es länger verteilen möchtest.
von
Dojii
am 17.07.2019, 09:46
Antwort auf:
Elterngeld
Anspruch auf EG ja, wohl Mindesthöhe.
Anspruch auf Mutterschutzgeld nein, da kein Anspruch mehr auf ALG1. Damit endet dann auch die Krankenversicherung. Also unbedingt dort schauen.
Sollte nach ALG1 Hartz4 bezogen werden, wird das Elterngeld dort als Einkommem angerechnet.
von
Felica
am 17.07.2019, 10:38
Antwort auf:
Elterngeld
Wann beginnt genau dein Mutterschutz. Wenn nach 30.08 kein Mutterschaftsgeld
Was soll dem alg1 folgen?
Krankenversicherung dringend klären.
Ohne AG keine Elternzeit - Elterngeld ja Mindestsatz alg1 zählt mit 0€ da nicht selbst erarbeitet
Mitglied inaktiv - 17.07.2019, 10:54