Frage: Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe gestern schon bezüglich des EG eine Frage gestellt. Momentan noch EG bis August. Ich habe nur 9 Monate EG dann bezogen und fange dann die Vertretungstelle an mit 28 Std. in der Woche ( Schule). Wenn ich dann EG Plus nicht in Anspruch nehme. Die Vertretungstelle ist 100%. Aber ich habe ja noch Vorbereitungszeit/ Nachnereitungszeit. Ich weiß nicht wie das berücksichtigt wird. Kann ich mir EG Plus was ich nicht beansprucht habe dennoch auszahlen lassen? Danke ! Viele Grüße Mala

von Mala28 am 18.06.2019, 08:48



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, die Antwort finden wir in den Richtlinien zum BEEG: Ergibt sich im Rahmen der Prüfung des Elterngeldantrags, dass eine besondere Arbeitszeitrege-lung vorliegen könnte, ist die nach § 1 Abs. 6 BEEG zulässige Höchststundenzahl durch Umrech-nung zu ermitteln. Im Verhältnis zu einer Vollzeitarbeitszeit von 40 Stunden entsprechen 30 Stun-den einem Erwerbsumfang von 75 %, 25 Stunden im Partnerschaftsbonus einem Erwerbsumfang von 62,5 Prozent. (Lehrer mit einer Pflichtstundenzahl von 27 Stunden): Bei einer grundsätzlichen Pflichtstundenzahl von 27 Wochenstunden für Lehrer entsprechen einem Erwerbs-umfang von 30 Arbeitsstunden 20,25 Pflichtstunden (27 * 0,75). Einem Erwerbsum-fang von 25 Arbeitsstunden entsprechen 16,875 Stunden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.06.2019



Antwort auf: Elterngeld

Ich vermute mal die 9 Monate waren Basis-EG. Nein dann kein EG Plus rückwirkend. Aber du hast ja noch 3 Monate sofern dein Mann nicht mehr wie 2 Monate Basis-EG bezieht. Gerechnet am Geburt. Solltest du die beiden ersten Monate nicht mitgerechnet haben, hast du 11 monate statt 9 verbraucht. Auch dann wenn du mutterschutzgeld bezogen hast. So oder so, sofern dein Mann diese Zeit nicht nutzt kannst du die 1-3 Monate in EG Plus ändern und würdest dann anteilig EG Plus und TZ Gehalt bekommen. Sofern du nicht mehr wie 30 std die Woche arbeitest.

von Felica am 18.06.2019, 10:56



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