Frau Bader ich bin Erzieherin im Annerkenungsjahr..Momentan bin ich im Beschäftigungsverbot und kriege mein Gehalt immer noch weiter ..Vor und nach der Geburt bekomme Mutterschaftsgeld..Ab August 2019 kann ich das Anerkennungsjahr nachholen..Meine Frage ist bekomme ich nach Mutterschaftsgeld Elterngeld auch im Anerkennungsjahr? Ich bin noch in der Ausbildung. Danke
von penny123!!!Giotoula am 11.10.2018, 17:59