Hallo Frau Bader, ich werde morgen 19.09.14 meine Kündigung zum 31.12.14 aussprechen. Wenn ich gleichzeitig meinen Antrag auf Elternzeit stelle (7-Wochen Frist) beginnt meine Väterzeit dann ab dem 07.11.14. Diese Väterzeit beträgt dann keine 2 Monate sondern ja lediglich 7,5 Wochen. Habe ich in dieser Zeit trotzdem Anspruch auf Elterngeld (Geburt Sohn 27.3.14), bzw. wie sieht eine optimale Gestaltung in Bezug auf Elternzeit und Elterngeld aus? Mit dem jetzigen Arbeitgeber ist eine Teilzeitbeschäftigung von 15h pro Woche ausgemacht. Vielen Dank und Grüße Tom
von TomausStuttgart am 18.09.2014, 14:57