Hallo Frau Bader, aktuell befasse ich mich mit dem Elterngeld Plus. Zu mir: Angestellte : Einkünfte aus nichtselbständige Arbeit Minijob: 450 € (erst seit Juni 2021) Anlage G; Einkommensteuer: Einnahmen aus einer Beteiligung am Windpark (seit 2012) Auszahlungen einmal im Sommer und einmal im Winter jedes Jahr. Unser erstes Baby hat das vorraussichtliche Geburtsdatum : 30.12.2021 Angenommen das Baby kommt noch im Dezember 2021 - Berechnung des Elterngeldes anhand des Steuerbescheides 2020? Angenommen das Baby kommt im Januar 2022 - Berechnung des Elterngeldes anhand des Steuerbescheides 2021 plus Anrechnung Minijob? Wir wollten gerne ein 2. Kind bekommen, das zeitnah geschehen soll. Wenn ich nun 2 Jahre Elterngeld Plus beantrage, das 2. Baby z.B. im Juli 2023 geboren wird, wird dann der Steuerbescheid 2020 bzw. 2021 berücksichtigt, je nachdem, wann das 1. Baby nun geboren wird? Vielen Dank für Ihre Hilfe
von Heike590 am 06.09.2021, 11:57