Liebe Frau Bader, ich habe bei meiner gestrigen Frage leider etwas vergessen und hoffe, dass Sie mir auch hierbei helfen können: Mein Mann möchte direkt nach der Geburt unseres Kindes für 2 Monate in Elternzeit gehen. Er ist hauptberuflich in Vollzeit angestellt ist jedoch schon seit einigen Jahren nebenberuflich selbstständig und erledigt gelegentlich ein paar Aufträge. (Als eigenständiger Grafik-Designer von zu Hause) Allerdings auf sehr geringfügiger Basis (Kleinunternehmer, ca. 2000-5000 Euro Jahresumsatz) 1) Hat er trotz der Selbstständigkeit Anspruch auf Elterngeld? 2) Darf er die Selbstständigkeit während der Elternzeit/Elterngeldbezug weiterhin ausüben? Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe! Herzliche Grüße, LeLa258
von LeLa258 am 07.11.2013, 09:38