Hallo Frau Bader, ich bin nun in der 40 ssw und möchte selber 1 Jahr und 3 Moante zu Hause bleiben. Ich war direkt bei der Elterngeldstelle und habe mich dort informiert, aber irgendwie hatte ich das Gefühl, dass die Mitarbeiter dort selbst nicht wissen wie man was kombinieren kann bzw wie man was abrechnen muss. Mir wurde gesagt dass ich bei 1 Jahr und 3 Monaten die ersten 9 Monate mit Basiselterngeld angebe und die anderen Monate, also vom 10 bis zum 15 Monat als Elterngeld Plus monat angebe... Das leuchtet mir ein, da man ja nur für 12 Monate Geld bekommt und durch die längere Zeit das Geld aufgeteilt werden muss. Ich gehe aber nebenbei nicht arbeiten. Die nächste Frage die ich gestellt habe ist zum Elterngeld Plus für meinen Lebensgefähten. Ich habe mir überlegt, dass er zwei Monate Elterngeld Plus in 2016 und dann nochmal 2 Elterngeld Plus Monate im Jahre 2017 nehmen soll. ABER! die Frage die ich mir stelle, ist... kann er während des Bezuges auch Überstunden abbummeln? Die gute Frau bei der Elterngeldstelle hat sich wie folgt geäußert... "Für uns ist es ausschlaggebend was auf dem Lohnzettel abgerechnet ist. Es dürfen im Monat (mit 20 Arbeitstagen) nicht mehr wie 100 h bzw 120 h abgerechnet werden, also sprich die 25 bis 30 h pro Woche nicht überschritten werden." Daraufhin habe ich gefragt ob es denn maßgeblich ist, ob die Stunden tatsächlich gearbeitet wurden oder ob man sich angesparteÜStd auszahlen lassen dürfe und dies auch auf der Lohnabrechnung so stehen würde. Also zum Beispiel steht dann auf der Abrechnung Lohn = 50 h Überstunden = 50 h ... Darauf konnte mir leider keine Antwort gegeben werden. Die Antwort die ich erhielt, war " Reichen Sie die Lohnabrechnung einfach ein und dann werden wir das prüfen". Witzig! Und dann wird uns das Elterngeld aberkannt? Ich hoffe Sie können ein bisschn Licht ins dunkle bringen, denn ich finde keine Antwort dazu in Broschüren oder im Internet. Ich freue mich auf eine Antwort Liebe Grüße Stephanie
von Steffi_Lupo am 24.02.2016, 18:40