Frage: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Guten Tag, ich bin seit Januar 2018 arbeitslos in der Schweiz gemeldet und möchte mit meinem Freund wieder zurück nach Deutschland umziehen, da ich im 5 Monat schwanger bin. Vor der Arbeitslosigkeit habe ich 15 Monate durchgehend gearbeitet. Mein Freund hat 10 Jahre durchgehend in der Schweiz gearbeitet. Wie wird das Elterngeld berechnet? Bezahlt DE oder CH? Freundliche Grüße

von anna.wied am 21.03.2018, 20:56



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Hallo, es zählen auch bei Ihnen die letzten 12 Mo vor der Geburt ohne Monate mit MG (was Sie ja wahrscheinlich nicht bekommen). Dabei Monate mit Lohn voll u Monate mit Arbeitslosigkeit mt 0 € Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.03.2018



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Hallo... in der Schweiz gibt es kein Elterngeld.... also gibts nichts aus der Schweiz.... Hast Du dich auf dem RAV gemeldet?.

Mitglied inaktiv - 22.03.2018, 07:19



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

In Deutschland zählen die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz. Du hast also ne Menge Nullrunden drin und ob der Verdienst aus der Schweiz überhaupt anerkannt wir weiß ich nicht. Im schlimmsten Fall hast du den mindessatz von 300€, der auch auf Hartz4 angerechnet wird falls ihr welches beantragen müsst

von misses-cat am 22.03.2018, 07:54



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Steuerpflichtiges Einkommen, das in der Schweiz erzielt wurde, zählt auch bei der Berechnung des Elterngeldes mit.

von Dojii am 22.03.2018, 08:06



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Gefunden auf bafög-aktuel.de: "Grundsätzlich ist es ja so, dass das letzte Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes für die Elterngeld Berechnung herangezogen wird. Für den, der in diesem Zeitraum bereits in Deutschland gelebt hat, spielt das auch weiter keine Rolle.Doch in diesem Zusammenhang haben sich schon viele eingewanderte Ausländer beziehungsweise zurückgewanderte Deutsche gefragt, wie bei ihnen das Elterngeld berechnet wird und ob sie sich möglicherweise nur mit dem Mindestbetrag von 300€ zufrieden geben müssen. Diese Frage kann verneint werden, da auch bei diesem Personenkreis das Einkommen aus den zwölf Monaten vor der Geburt für das Elterngeld maßgeblich ist. Hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Land das Einkommen bezogen wurde und ob Steuern in Deutschland gezahlt wurden. " Meine Frage st nun, ob auch das Arbeitslosengeld welches ich hier bekomme in die Berechnung mit einbezogen wird? LG

von anna.wied am 22.03.2018, 09:20



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Die Aussage von Bafög-Aktuell stimmt nicht ganz bzw. es fehlt ein wichtiger Teil: Die Aussage gilt nur für Einkommen innerhalb der EU, innerhalb des EWR oder eben aus der Schweiz. Aber das spielt hier ja keine Rolle. Zu deiner Frage, Arbeitslosengeld wird nicht berücksichtigt, da es eine Einkommensersatzleistung ist und diese Art der Leistung bei der Berechnung des Elterngeldes explizit ignoriert werden muss.

von Dojii am 22.03.2018, 09:32



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Nein. Arbeitslosengeld Fließstraße nie mit ein.

von misses-cat am 22.03.2018, 09:44



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Ok danke dafür schon mal. Aber wenn die letzten 12 Monate berechnet werden, somit bleiben ja noch 5 Monate zur Berechnung, die die dann haben. Von August (Geburt) minus 12 Monate. Wie sieht es dann aus?

von anna.wied am 22.03.2018, 09:50



Antwort auf: Elterngeld nach Auslandsaufenthalt

Monate in denen noch Einkommen bezogen wurde, zählen mit rein. Wenn du also noch 5 Monate Gehalt hast innerhalb dieser 12 Monate, errechnet sich dein Elterngeld aus diesen 5 Monaten. Die werden letztlich addiert und dann durch 12 geteilt (auch wenn du nur 5 Monate Gehalt hast - es wird immer durch 12 geteilt) und aus diesem durchschnittlichen Einkommen wird dann dein Elterngeld berechnet.

von Dojii am 22.03.2018, 09:58



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