Frage: Elterngeld / Lebensplanung

Hallo liebe Forenleser, nach unsrem Kinderwunsch würden wir gerne die finanzielle Planung als auch die Kinderbetreuung optimieren. Die offene Frage ist, ob die Voraussetzung eines Wohnsitzes oder gewöhnliches Aufenthaltes in Deutschland gegeben sind, um Anspruch auf Elterngeld zu bekommen? Bzw. was wir dabei beachten müssen. Eckdaten: Fernbeziehung seit 4 Jahren, verlobt, ca. 15 Fernreisen darunter ein halbjähriger Aufenthalt in Mexiko. Sie: Mexikanerin mit Wohnsitz in Mexiko, Angestellt in Mexiko Ich: Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland, Angestellt in Deutschland, Antragsteller für Elterngeld Aufgrund ihres verhältnismäßig guten Einkommens und der guten Hilfestellung durch die Familie vor Ort nach der Geburt in den ersten Monaten ist die Schwangerschaft in Mexiko geplant. Ich würde in dieser Schwangerschafts-Phase zeitweise (ca. 3-4 Monate) durch Urlaube und Homeoffice in Mexiko sein. Nach Geburt in Mexiko würde ich mich gerne zusammen mit ihr und dem Kind zeitlich begrenzt in Mexiko aufhalten. Aufgrund der familiären Unterstützung und allgemeinen Empfehlungen Langstreckenflüge mit kleineren Babys erst nach 3-5 Monaten zu machen, wäre die Reise nach Deutschland und der weitere Aufenthalt dort frühestens nach 5 Monaten geplant. Die Wohnung in Deutschland würde ich halten. Ich würde gerne volle 12 Monate Elterngeld ab Geburt beantragen. Die langfristige Lebensausrichtung ist stand jetzt in Deutschland geplant mit Fortsetzung meines Angestelltenverhältnisses nach den 12 Monaten Elterngeld.

von OT2021 am 02.05.2021, 19:32



Antwort auf: Elterngeld / Lebensplanung

Hallo, ich verstehe es jetzt so, dass Sie nach der Geburt 3 Mo. mit dem Kind in Mexiko leben wollen und dann samt Kind nach D reisen wollen. Das geht. Während der Elternzeit können Sie sich auch im Ausland aufhalten. Es ist nicht erforderlich, dass Sie in Deutschland wohnen oder sich hier aufhalten. Erforderlich ist nur, - dass Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt und - dass Sie entweder bei einem Arbeitgeber in Deutschland unter Vertrag stehen oder - dass Sie einen Arbeitsvertrag haben, für den das deutsche Arbeitsrecht gilt Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.05.2021



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