Frage: Elterngeld für Geschwisterkind

Hallo Frau Bader, es freut mich hier die Möglichkeit zu haben Fragen an Experten zu richten. Unser Sohn kam am 25. September 2017 zur Welt. Mein Mutterschutz begann am 08. September 2017. Mutterschaftsgeld habe ich vom 25. September 2017 bis 12. Januar 2018 bezogen. Vom 13. Januar 2018 bis 24. Mai 2019 beziehe ich ein entsprechend gekürztes Elterngeld (Elterngeld Plus). Derzeit stehe ich in keinem Beschäftigungs-/ Arbeitsverhältnis, da mein befristeter Vertrag während der Elternzeit zum 31. Januar 2018 ausgelaufen ist. Bevor ich wieder ein neues Arbeitsverhältnis aufnehmen möchte, wünschen sich mein Mann und ich uns für unseren Sohn sobald wie möglich ein Geschwisterchen. Ich habe per Kaiserschnitt entbunden, so dass ich ca. 1 Jahr warten muss bis ich wieder schwanger darf. Da ich durch künstliche Befruchtung schwanger wurde und das Geschwisterchen aus einem Kryotransfer folgen würde, ist der Zeitpunkt der Schwangerschaft grds. steuerbar. Ich bitte um Beantwortung folgender Fragen: 1. wann wäre der beste Zeitpunkt um erneut schwanger zu werden, bzw. wann wäre der günstigste Zeitpunkt für die Geburt unseres 2. Kindes, um mehr als die 300 EUR Basis Elterngeld pro Monat zu erhalten? 2. wie erfolgt die Berechnung/ Ausklammerung von Monaten für die Berechnung des Elterngeldes für das 2. Kind? 3. ist der ET für die Berechnung entscheidend oder wird die Berechnung/ Korrektur der Berechnung nach dem tatsächlichen Geburtstermin erfolgen? 4. was gäbe es außer der Beantragung des Geschwisterbonus' und der vorzeitigen Beendigung des derzeitigen Elterngeldes (mit der Bitte um vorzeitige Auszahlung, um eine Anrechnung auf das 2. Elterngeld zu vermeiden) bei eventueller Elterngeldüberschneidung sonst noch zu beachten? Besten Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen. Viele Grüße Lexa

von Lexa am 14.05.2018, 10:10



Antwort auf: Elterngeld für Geschwisterkind

Hallo, 1. So schnell wie möglich 2. Man nimmt die letzten zwölf Monate vor der Geburt, ausgeklammert werden Elterngeld Monate vom ersten Kind bis zum 14. Lebensmonat undMg-Monate 3. Der tatsächliche Geburtstermin 4. Sinnvoll ist es, sich das Elterngeld vom ersten Kind vorher auszahlen zu lassen, da es sonst angerechnet wird Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.05.2018



Antwort auf: Elterngeld für Geschwisterkind

Ausgeklammert werden bei EGplus 14 Monate ab Geburt - sprich, ab Dezember 2018 hast du Nullrunden. Du solltest schauen, dass du vor der Geburt noch Arbeit findest (sofern Kindeebetreuung gegeben) , sonst wird das ein geringes EG mit vielen Nullrunden. Ihr werdet ja dann frühestens im Oktober den Kryotransfer machen. Es ist ja auch nicht gesagt, dass der erste Kryotransfer glückt...!

von malini am 14.05.2018, 11:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Elterngeld plus Monate in Basis umgewandelt

Hallo, ich hab eine Frage weil ich von der L-Bank keine richtige Antwort bekomme. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen vom 5.4.2023-4.4.2025. ich habe vor 1 Monat dort angerufen und wollte mein Elterngeld vorzeitig beenden. Ich habe dann ein Brief bekommen wo die ersten 11 Monate dann in Basis Geld umgewandelt worden und 2 Monate also noch bis ...


Mindestbetrag Elterngeld

Guten Tag, wir haben einen zweijährigen Sohn, den ich zu Hause betreue, ich bin nicht erwerbstätig (mein letzter Arbeitsvertrag war befristet). Wir planen das zweite Kind.  Habe ich Anspruch auf den Mindestbetrag vom Elterngeld?    Wir wohnen in Deutschland, bekommen aber aktuell das Kindergeld für unseren Sohn aus der Schweiz, da mein ...


Elterngeld oder elterngeld plus?

Hallo Frau Bader, Ich bin dabei meinen elterngeldantrag auszufüllen, denn wir erwarten Ende Mai unser erstes gemeinsames Kind. Auf Grund der Gesetzesänderungen der letzten Zeit bin ich nun völlig verwirrt wie das mit dem elterngeld läuft. Ich habe mich reichlich belesen, aber 2 fragen bleiben noch. 1. Wenn mein Mann den ersten Lebensmonat zu...


Rückzug aus der Schweiz nach Deutschland- wie verhält sich das Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit ca. 2 Jahren in der Schweiz und beschäftigen uns gerade mit der Familienplanung. Wir könnten uns beide gut vorstellen wieder nach Deutschland zu ziehen, da wir unsere Familien und Freunde vermissen und es schön fänden, wenn unser Kind im Familienkreis aufwachsen kann. Da wir beide ...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme 12 Monate Elternzeit. Mein Mann würde einen Monat gerne Elternzeit nehmen, dies direkt nach der Geburt. Allerdings keinen 2ten Monat, da dies aus finanzieller Sicht schwer möglich ist und aus geschäftlicher Sicht. Ist dies möglich oder gehen nur 2 Monate. Mit freundlichen Grüßen 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...


Insolvenzgeld Elterngeld

Guten Abend, Mein Arbeitgeber war im Schutzschirmverfahren und somit haben wir 3 Monate lang Insolvenzgeld vom Arbeitsamt erhalten (laut Abrechnung wurden regulär Steuern abgezogen). Werden diese nun bei der Berechnung des Elterngeld tatsächlich als Nullmonate berechnet, obwohl ich voll gearbeitet und Steuern gezahlt habe? Vielen Dank und fr...


Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader,    ich habe einen befristen Arbeitsvertrag dieser geht bis zum 20.08.24 und mein Kind ist ausgerechnet für den 22.06.24. Danach bin ich arbeitslos. Nun meine Frage : wieviel Elterngeld steht mir dann zu ? Sind das 67% von meinem jetzigen Gehalt ? ( Habe 1 1/2 Jahre dort gearbeitet)    liebe Grüße !


Elternzeit und Elterngeld - Fragen

Hallo Frau Bader,  Können Sie uns einen Rat geben? 🙏 Hier ist unsere Situation:  1. Ich bin schwanger und mein Geburtstermin wäre der 22. Juli 2024. Ich bin berufstätig und erhalte Mutterschaftsleistungen.  2. Mein Mann hat einen befristeten Vertrag , der am 30. September 2024 endet. Kann er von August bis September in Elternzeit ge...