Hallo Frau Bader,
der Bemessungszeitraum Elterngeld für Angestellte fängt ja im Monat vor dem Mutterschutz an, stimmts? Also wenn ich ab 01.06. im Mutterschutz bin (ET ist der 13.07.) dann zählen die Monate 06/2019 bis 05/2020. Stimmt doch so, oder?
Gibt es eine Möglichkeit, lieber den Mutterschutz in den Bemessungszeitraum aufzunehmen, also dass dann die Monate 07/2019 bis 06/2020 zählen?
z. B. dann, wenn man ab 01.07.2019 eine Gehaltserhöhung bekommen hat und es sich für mich mehr lohnen würde, wenn diese Monate dann zum Ansatz gebracht werden können? Gibt es da irgendwelche Regelungen/Ausnahmen?
Vielen Dank!
von
juliane-marie
am 03.05.2020, 17:14
Antwort auf:
Elterngeld, Bemessungszeitraum verschieben?
Hallo,
das geht durch Verzicht auf den Mutterschutz. Frage ist, ob sich das lohnt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2020
Antwort auf:
Elterngeld, Bemessungszeitraum verschieben?
Ja, wenn du im juni20 auf deinen Mutterschutz verzichtest und dafür arbeitest.
von
Felica
am 03.05.2020, 18:22
Antwort auf:
Elterngeld, Bemessungszeitraum verschieben?
Kind darf dann aber auf keinem Falle im Juni kommen. Den den Geburtsmonat kann man nicht umgehen.
Fraglich ist aber ob dieser eine Monat es wett macht. Das müsste schon eine extrem hohe Gehaltserhöhung sein damit es sich deutlich bemerkbar macht.
von
Felica
am 03.05.2020, 18:24