Liebe Frau Bader, ich bin hauptberuflich im Angestelltenverhältnis tätig und betreibe nebenbei ein Kleingewerbe, welches allerdings seit einigen Jahren kaum noch Gewinn abwirft. Ich erwarte im November mein erstes Kind und habe in meinem Hauptberuf im Februar eine Gehaltserhöhung von 300€ netto erhalten. Durch das Gewerbe wäre der Bemessungszeitraum ja das letzte Kalenderjahr. Bringt eine sofortige Abmeldung des Gewerbes noch die Möglichkeit, den Bemessungszeitraum auf die 12 Monate vor der Geburt zu verschieben oder hat eine Abmeldung keine Auswirkungen darauf? Viele Grüße, Sophie-Isis
von Sophie-Isis am 27.03.2018, 09:41