Hallo Frau Bader,
mein Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus - ca. drei Monate vor ET.
Dementsprechend würde ich ALG1 beantragen. Könnte ich nach der Geburt, sprich nach drei Monaten, das ALG quasi pausieren, Elterngeld beziehen und im Anschluss ans Elterngeld wieder ALG 1 oder wie ist der Ablauf?
Viele Grüße
von
Lina101216
am 07.09.2019, 17:03
Antwort auf:
Elterngeld ALG
Hallo,
das geht, wenn Sie dann tatsächlich dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen und das Baby fremdbetreut wird.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.09.2019
Antwort auf:
Elterngeld ALG
Du meldest dich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages beim Arbeitsamt arbeitslos und -suchend. Denke dann auch an den Mehrbedarf der dir wegen der Schwangerschaft evtl zusteht. Lass dich nicht abspeisen mit, Sie sind eh schwanger nicht vermittelbar. das tut gar nichts zur Sache, du willst arbeiten und du kannst. das dich schwanger niemand einstellt, ist nicht dein Problem.
Damit gibt es dann erst ALG1, ab Mutterschutz dann Mutterschutzgeld in Höhe Krankengeld. Erst 6 Wochen vor Geburt, dann mindestens 8 Wochen nach Geburt. Danach würde ich dir raten das EG zu nehmen, darüber wärst du dann auch krankenversichert. Evtl bietet es sich dann also auch an EG Plus zu nehmen weil dann doppelt so lange EG, wenn auch nur dann die Hälfte. Für ALG1 benötigst du eine Kinderbetreuung. Wenn du die hast, kannst du auch ALG1 beziehen, bedenke aber, nach dem 14ten Lebensmonat kann man nur noch EG Plus beziehen. Nicht genommene Basismonate kannst du dann nicht mehr nehmen. Mein Rat wäre also erst das EG zu nutzen, sich um eine Kinderbetreuung zu kümmern und dann erst ALG1 falls es dann noch nötig ist.
von
Felica
am 07.09.2019, 18:34