Frage: Eltergeld Frühchen

Also meine Tochter ist ein Frühchen 31+6..und ist per Notkaiserschnitt am 26.05 zur Welt gekommen. Der errechnete GT wäre der 22.07 gewesen. Ich habe jetzt am 12.10 Elterngeld beantragt Bekomme ich jetzt eine Rückzahlung von 3 Monaten.Meine Tochter ist jetzt fast 6 Monate. Mutterschaftsgeld habe ich bezogen. Danke für die Antworten

von Anni26.05 am 07.11.2013, 13:24



Antwort auf: Eltergeld Frühchen

Hallo, Beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für drei (Lebens-)Monate vor Beginn des Monats gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist. Die Monate, in denen Sie MG bekommen (6 + 12), gibt es kein EG. Ausserdem bekommen Sie ja die gesamte Zeit, die Sie vor der geburt nicht nehmen können, hinten drangehängt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.11.2013



Antwort auf: Eltergeld Frühchen

Bis wann ging Dein Mutterschutz denn ?

von Sternenschnuppe am 07.11.2013, 18:44



Antwort auf: Eltergeld Frühchen

Elterngeld wird bis zu 3 Monate rückwirkend bezahlt. Elterngeld wird mit Mutterschaftsgeld verrechnet. Da dies höher ist, bekommst Du in dieser Zeit kein zusätzliches Elterngeld. Du müsstest ca. 4 Monate Mutterschaftsgeld bekommen haben. Für die Zeit danach bekommst Du Elterngeld (außer es ist schon länger als 3 Monate her).

von luvi am 08.11.2013, 12:42