Frage:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Hallo wir sind frisch geschieden und haben das gemeinsame Sorge und Aufenthalts-Bestimmungsrecht.
Die Mutter unserer 10 jährigen Tochter will nun einfach 500 Km weit weg in ein anderes Bundesland ziehen.
Sie hat dort weder einen Job noch eine eigene Wohnung und möchte dort erstmal bei Freunden wohnen.
Ein vernünftiger Umgang zwischen mir und meiner Tochter erscheiont aufgrund der räumlichen Distanz nur extrem schwer möglich.
Darf sie einfach mit der Kleinen so wegziehen?
Welhe Möglichkeiten habe ich dagegen anzugehen?
Vielen dDank
Paul
von
Paulchen69
am 29.06.2014, 08:56
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Hallo,
Nein, kann sie nicht.
Hierzu ein Urteil:
Kein Umzug ohne Einwilligung des Vaters
Einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden zufolge darf eine geschiedene Mutter mit dem Kind nicht einfach in eine andere Stadt umziehen, wenn beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht haben. Sie muss einen Umzug, auch wenn das Kind bei ihr lebt und sie daher das Aufenthaltsbestimmungsrecht ausübt, mit dem Vater abstimmen. Dies gilt erst recht, wenn der Umzug mit einem Schulwechsel verbunden ist. In einem solchen Fall kann die Bindung des Kindes an sein soziales Umfeld sogar rechtfertigen, dem Vater das Aufenthaltsrecht zu übertragen.
OLG Dresden, 10 UF 433/04
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 30.06.2014
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Nein, darf sie nicht.
Kannst zum Jugenamt gehen, notfalls per Anwalt oder Gerichtsbeschluss.
Sie darf hinziehen wo sie hin will. Aber ohne Deine Einwilligung darf das Kind nicht mit wegziehen. ABER, hat sie mal das erst gemacht, wird es schwer dagegegen wieder vorzugehen. Also jetzt entsprechend vorbeugen udn gleich gegen vorgehen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.
Mitglied inaktiv - 29.06.2014, 09:16
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
nein, darf sie nicht, auch wenn sie dort leichter einen job finden würde.
der einfachheit halber würde ich mich an den scheidungsanwalt wenden, auch damit du den ernst der sache demonstrierst.
sie selbst darf hinziehen, wo sie will, aber das kind nicht.
ginge es, daß das mädchen bei dir lebt?
Mitglied inaktiv - 29.06.2014, 09:18
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Ja ich würde die Kurze gerne nehmen.
Die Ex hat bereits bei der Scheidung versucht mein Aufenhalts-Bestimmungsrecht anzugreifen.
Der Richter lehnte ab das zu verhandeln, mit dem Hinweis es müsse extra geklagt werden aber dafür gebe es kleine Prozesskostenhilfe.
Mit dem Jugendamt habe ich mich bereits kurzgeschlossen.
von
Paulchen69
am 29.06.2014, 09:29
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Sowie am aktuellen Wohnort als auch am neuen, dass Du mit einer Ummeldung des Kindes nicht einverstanden bist !
Ebenso bei der Schule, dass Du mit einer Abmeldung der Tochter nicht einverstanden bist und sie Dich informieren möchten, sollte die Mutter dies versuchen!
Und dann schleunigst zum Anwalt und das ABR beantragen.
Wer so Schritte androht muss mit Konsequenzen rechnen.
Sie selbst kann hinziehen wohin sie will, das Kind nicht.
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2014, 09:47
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
vor allem diese Meldungen immer schriftlich machen!
ich habe kürzlich übrigens überhört, wie jemand genau diese Info an eine Meldestelle gab und der zuständige SB nicht recht weiter wusste. da wurde der Vorgesetzte gefragt und der sagte, damit habe das Einwohnermeldeamt nichts zu tun, wenn die Eltern sich nicht einigen könnten, dann müssten sie den Klageweg einschlagen. ich staunte darob nicht schlecht.
von
Pamo
am 29.06.2014, 19:36
Antwort auf:
Darf die Mutter einfach mit dem Kind wegziehen.
Im neuen vielleicht nicht ( ich las es so ) weil zu den potentiell neuen Bürgern noch nix angelegt ist ? Oder läuft das zentral ?
An einer von beiden Stellen geht es sicher :-)
Und bei der Schule ja auch.
Bei so Entfernungen würde ich auf jeden Fall alles versuchen um den Spatz auf dem Dach zu erwischen als mit der Taube in der Hand zu enden.
Das heißt im schlimmsten Fall dann alle 14 Tage 2000 km ( waren. 500 oder ? ) auf der Autobahn zu verbringen.
von
Sternenschnuppe
am 29.06.2014, 19:52