Frage: Corona

Es ist nun nur noch eine Frage der Zeit, bis wir in die Situation kommen, dass wir wegen Corona Zuhause bleiben müssen. Von der Kita kam die Ansage dass die Kinder bei den kleinsten Erkältungsanzeichen abgeholt werden müssen. In den Medien habe ich gelesen dass im Fall von (vorsorglicher) Quarantäne die Arbeitgeber freistellen müssen, aber zunächst Urlaub und Überstunden abgebaut werden müssen. Bei mir ist es nun so, dass ich zu einem Moment als es möglich war 45 Überstunden gesammelt habe um diese aufs Jahr verteilt gezielt abzubummeln um mit meiner Tochter zur Logopädie zu gehen (war so mit dem AG abgesprochen). Zur Erklärung: Wir stehen auf einigen Wartelisten, man muss hier mit 1 Jahr Wartezeit rechnen, vor allem wenn man nur ab 16:00 Uhr kann. Daher war der Plan die Überstunden für Vormittagstermine zu nehmen, an die man schneller rankommt (nur 3-4 Monate Wartezeit). Zusätzlich zur Logopädie war der Überstundenpuffer dazu gedacht 1x pro Woche 1,5 h früher zu gehen um meine Tochter zum Sportkurs zu bringen. Wenn ich nun wegen Corona meine Überstunden sofort abbauen müsste, geht der Plan mit der Logopädie nicht mehr auf und ich müsste meine Tochter auch beim Sportverein wieder abmelden. Können Sie irgendeine Aussage dazu machen, wie in so einem Fall vorgegangen werden muss?

von bellis123 am 11.03.2020, 21:16



Antwort auf: Corona

Hallo, wenn das Kind erkältet ist, gelten die allgemeinen Regeln zu Kinder-krank-Tagen. Sollte der KiGa wegen Corona geschlossen sein, müssen Sie mit dem AG eine Lösung finden - uU auch den Überstundenabbau. Hier treten DInge wie Sport oder auch die Logopädie zurück (oder SIe regeln es irgendwie anders mit dem AG). Der § 56 IfSG greift, wenn man selber in Quarantäne ist. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2020



Antwort auf: Corona

Hallo, mir ist nichts von Überstunden oder Urlaub bekannt. Ab dem ersten Tag Entschädigungsanspruch... Quarantänemaßnahme §56 IfSG Es gibt 6 Wochen eine Entschädigung in Nettohöhe, danach gibt's "nur noch" Geld in Höhe Krankengeld. AG bekommt das Geld auf Antrag erstattet.  Bemessung und Höhe §56 Abs. 2 IfSG BG

von HeyDu! am 11.03.2020, 21:21



Antwort auf: Corona

Und wenn du die Kinder wegen Erkältungsanzeichen aus der Kita abholen musst, ohne dass ein konkreter Corona-Verdacht oder eine Quarantäne-Anordnung besteht, dann hättest du ja immer noch die Kindkrank-Tage, sofern du gesetzlich krankenversichert bist...

von Rotkehlchen am 11.03.2020, 21:39



Antwort auf: Corona

Frau Bader, der gesamte zweite Absatz drehte sich um den Arbeitgeber und Quarantäne :-)

von HeyDu! am 12.03.2020, 16:43



Antwort auf: Corona

Ja irgendwie geht Frau Bader nicht auf die Rechtslage bei häuslicher Quarantäne ein. Würde mich auch interessieren, leider betroffen :-(

Mitglied inaktiv - 13.03.2020, 21:20