Frage: BV was ist mit Resturlaub

Hallo, Ich bin seid Anfang August im BV, der ET ist Ende Januar 2014. nach der Entbindung möchte ich 2 Jahre in Elternzeit gehen. Meine 1 frage wäre, baut sich der Urlaub im BV weiterhin auf? Und die 2 Frage wäre kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen oder verfallt dieser nicht. Da man bei meinem Arbeitgeber seinen Resturlaub bis Ende Märt des Folgejahres nehmen muss sonst verfällt dieser. Wäre bei mir ja nicht möglich da ich in Elternzeit gehen möchte.

von Issen27 am 01.10.2013, 12:43



Antwort auf: BV was ist mit Resturlaub

Hallo, man kann den Urlaub bis nach der EZ aufheben, den man VOR dem BV noch nicht beantragt hatte. Dann kann man ihn bis in das Folgejahr nach der EZ nehmen. Auzahlung ist nicht vorgesehen Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.10.2013



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