Hallo, Ich bin seid Anfang August im BV, der ET ist Ende Januar 2014. nach der Entbindung möchte ich 2 Jahre in Elternzeit gehen. Meine 1 frage wäre, baut sich der Urlaub im BV weiterhin auf? Und die 2 Frage wäre kann ich mir den Urlaub auszahlen lassen oder verfallt dieser nicht. Da man bei meinem Arbeitgeber seinen Resturlaub bis Ende Märt des Folgejahres nehmen muss sonst verfällt dieser. Wäre bei mir ja nicht möglich da ich in Elternzeit gehen möchte.
von Issen27 am 01.10.2013, 12:43