Frage: Brauche Rat

Hallo Frau Bader Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber vielleicht können Sie mir Auskunft geben. Ich befinde mich gerade in Elternzeit mein zweites Kind ist 04.20 geboren. Mein Partner ist aufgrund von Corona Arbeitslos. Er hat kein Anrecht auf Arbeitlosengeld da er vor meiner Schwangerschaft Hausmann war. Jetzt kommt alles zusammen er Arbeitslos und ich in Elternzeit. Dadurch wurde es die letzten 2 Monate finanziell eng. Ich konnte von einem bestehenden Kredit die Raten nicht zahlen. Die Bank möchte das Geld, gewährt keine Pause oder sonstiges. Was wir nicht schaffen. Darf die Bank mein Elterngeld bzw das Kindergeld pfänden? Vielen Dank für Ihre Antwort.

von Hilfe2020 am 10.08.2020, 10:09



Antwort auf: Brauche Rat

Hallo aufgrund der ungewöhnlichen wirtschaftlichen Situation haben Sie die Möglichkeit, die Elternzeit abzubrechen, dies auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers, und wieder arbeiten zu gehen. Dann kann sich die Partner um die Kinder kümmern. Ansonsten haben Sie die Möglichkeit, ein sogenanntes P- Konto einzurichten, da gibt es Freibeträge, die nicht gepfändet werden können. Näheres dazu kann Ihnen Ihr Sachbearbeiter bei der Bank erklären. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.08.2020



Antwort auf: Brauche Rat

Kindergeld ist nicht pfändbar, da es eine Leistung für das Kind ist - also nicht euer Geld. Elterngeld ist bis zur Höhe des Sockelbetrages von 300 Euro nicht pfändbar - darüber hinaus meines Wissens nach schon. Wäre es nicht sinnvoller gewesen - da ihr um die Situation ja wusstet - dass du weiter arbeiten gehst und dein Partner Elternzeit und EG in Höhe von 300 Euro beansprucht? Ich weiß, man möchte natürlich nach der Geburt nicht sofort arbeiten gehen - aber ihr konntet ja vorher schon ausrechnen, dass es knapp wird. Evt. Wohngeld, Kinderzuschlag beantragen? Ich würde mich an euer Stelle schnellstmöglich an eine Schuldenerberatung wenden, die euch da beraten und eben auch versuchen, mit der Bank etwas auszuhandeln. Dein Partner sollte versuchen, zumindest einen 450-Euro-Job irgendwo zu ergattern. Egal was. Oder die EZ anders aufteilen. Also dass du vorzeitig wieder arbeiten gehst und dein Partner EG bekommt (ok, dein AG müsste der Verkürzung der EZ zustimmen). Ob das jetzt noch geht, weiß ich allerdings nicht. Aber da gibt es - neben Frau Bader - hier auch Experten unter den Foristen.

von cube am 10.08.2020, 10:41



Antwort auf: Brauche Rat

Du kannst ohne Zustimmung des AG wieder arbeiten gehen. Den Corona-Zusammenhang erkenne ich nicht wirklich denn wenn dein Mann schon vorher Hausmann war, ist er ja nicht wg. Corona arbeitlos geworden, sondern schon länger daheim. Das wird wahrscheinlich auch die Schwierigkeiten mit der Bank auslösen, denn mit einem echten Corona-Zusammenhang sind die eigentlich recht moderat unterwegs. Entweder muss dein Mann wohl irgendeinen Job annehmen (auch einen der u.U. nicht seiner Quali entspricht), oder du musst wieder ran. Wie war denn euer ursprünglicher Plan, denn Hausmann + EZ muss man sich eben leisten können.

von KielSprotte am 10.08.2020, 16:47



Antwort auf: Brauche Rat

Doch er ist wegen Corona arbeitslos da er zum 1.5 eigentlich in einem neuen Restaurant angefangen hätte zu arbeiten. Aber wegen Corona wurde es nie eröffnet. Geplant war er geht arbeiten und ich bin zu Hause. Ich weiß nicht ob ich einfach ohne Zustimmung des AG anfangen kann zu arbeiten, schließlich gibt es für mich eine Vertretung. Ich rufe morgen nochmal die Bank an vielleicht lassen sie sich doch noch auf irgendwas ein. Wenn sie mir diese 2 Raten hinten dran schieben würden, würde das EG sogar reichen jeden Monat zu tilgen bis mein Partner einen Job hat. Und er sucht auch Stellen außerhalb seine Branche nur es muss mit Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein.

von Hilfe2020 am 10.08.2020, 18:05



Antwort auf: Brauche Rat

Aber wenn das Elterngeld die letzten beiden Monate nicht gereicht hat um die Raten zu bedienen, frage ich mich warum es künftig reichen sollte. Doch du kannst ohne Zustimmung des AG wieder anfange, Sonderfall wg. Notlage. Deine Vertretung wird einen Vertrag haben, der auf die Dauer deiner EZ begrenzt ist. Wenn du weider anfängst, kann der AG die Vertretung kurzfristig kündigen.

von KielSprotte am 10.08.2020, 20:16



Antwort auf: Brauche Rat

Hallo, Ganz was anderes: Vielleicht habt ihr Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag und Bildung-und Teilhabeleistungen? Habt ihr das schon geprüft? Wegen Corona sind die Zugangsvoraussetzungen nicht mehr so hoch. LG luvi

von luvi am 10.08.2020, 23:03