Ich habe keine Frage, möchte allerdings zum Betreuungsgeldbezug etwas schreiben, da ich mehrfach schon anderslautende Antworten gelesen habe. Betreuungsgeld kann nach dem Bezug von Elterngeld bezogen werden. Es wird höchstens bis zum 3. Geburtstag des Kindes gezahlt und es gibt es für höchstens 34 Monate. Verbrauchen beide Elternteile ihre Elterngeldmonate gleichzeitig, kann Betreuungsgeld schon vor dem 15. Lebensmonat bezogen werden. Ich weiß das sicher, da wir Betreuungsgeld seit dem ersten Geburtstag unseres Kindes bekommen. (Ich habe 12 Monate Elterngeld bezogen, mein Partner die ersten 2 Lebensmonate). Der Bezugszeitraum endet allerdings auch bereits 2 Monate vor dem 3. Geburtstag. Liebe Grüße Luvi
von luvi am 11.11.2013, 12:41