Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, ich befinde mich im Beschäftigungsverbot. In meinem Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass das Gehalt spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen ist. Ich arbeite von montags bis freitags. Sonst habe ich immer pünktlich oder überpünktlich mein Gehalt erhalten. Es gab nie Probleme. Ich wollte nun bis Montag abwarten und mich ansonsten mit meinem Arbeitgeber in Verbindung setzten. Oder welches Vorgehen empfehlt Ihr mir?

von Emely09 am 26.02.2021, 17:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Ihr Ag hat am 26.02. nicht den Lohn gezahlt? Sie haben ganz normal Anspruch darauf so als ob Sie arbeiten würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.03.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

du erhälst normal weiter dein gehalt. kommt es verspätet? du willst wegen einem tag verspätung den AG kontaktieren? naja. ich würde halt warten bis ende nächster woche. ob das gut kommt wenn du sofort nachfragst?

von mellomania am 26.02.2021, 17:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der letzte Arbeitstag ist ja heute noch nicht mal um, und da holst du bereits einen anwaltlichen Rat, wie du gegen etwas vorgehen sollst? Was wirst du erst tun, wenn der Lohn sich um Wochen verspätet?

Mitglied inaktiv - 26.02.2021, 17:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der letzte Tag vom Monat ist aber erst Sonntag. Und dann Bucht normalerweise die Bank zum Montag

Mitglied inaktiv - 26.02.2021, 17:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich habe Miete, Strom und weitere feste Kosten am Monatsanfang zu begleichen. Deswegen habe ich lediglich gefragt, was das beste Vorgehen wäre. Es hat auch nicht jeder Rücklagen für Notfälle. Es war einfach eine normale Frage!

von Emely09 am 26.02.2021, 17:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Arbeitsvertraglich vereinbart ist Zahlung am letzten ARBEITStag des Monats. Der ist für die AP heute. Und wenn Miete etc. zu zahlen ist, der Lohn aber nicht rechtzeitig gutgeschrieben wird und man deswegen ins Minus kommt, ist das nicht nur ärgerlich. es kostet auch Überziehungszinsen. Also, liebe AP: Natürlich kannst Du freundlich beim AG fragen, was da los ist. Bisher hat es ja auch funktioniert. Das geld im BV wird dem AG ja erstattet, von aher kann ich mir vorstellen, dass er erst zahlt, wenn er auch das Geld hat. Ist nur eine Mutmaßung und ändert nichts daran, dass er Dir das Geld so überweisen muß, dass es am letzten Arbeitstag auf Deinem Konto ist.

von Berlin! am 26.02.2021, 18:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Unsere Zahlungen der Firma an alle Mitarbeitet gehen immer am letzten Wochentag (Freitag) wenn der letzte Tag des Monats ein Sonntag ist. Selbst wenn noch MA am Samstag oder Sonntag arbeiten müssen. Bei meinem Mann ist Zahltag der 10 im Folgemonat, ist es dann ein sonntag, ist es am Freitag vorher gebucht

Mitglied inaktiv - 26.02.2021, 19:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Auch wenn es nichts zur Sache tut, aber weil ich deine gehäuften Fragen in den letzten Tagen mitverfolge. Du bekommst scheinbar noch Kindergeld, bist in der Ausbildung, also entsprechend wenig Geld vorhanden. In diese Richtung passt nun auch die Frage wann das Gehalt auf dem Konto sein muss. Allerdings fragst du auch wegen 2 Jahren EZ. Ubd da stellt sich mir die Frage, kannst du dir das wirklich aktuell leisten? Finanziell wie auch wegen der Ausbildung? Du verlierst nun schon wegen dem BV wertvolle Ausbildungszeit. Es dürfte also fraglich sein ob du überhaupt wieder dort bei der Ausbildung einsteigen kannst wo du nun aufgehört hast. Vor allen wenn du daheim bleibst. Mein Rat, wende dich an das JA. Erfragen welche Unterstützungen es für dich gibt. Auch um schnell die Ausbildung wieder weiter machen zu können. Ich glaube damit ist dir und dem Kind deutlich mehr geholfen. Evtl gibt es ja die Option der TZ-Ausbildung. Gerade so jungen Müttern bietet der Staat da einiges an Unterstützung. Nur so als Rat. .

von Felica am 26.02.2021, 20:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Danke für die zahlreichen Antworten! Das mit dem Kindergeld habe ich tatsächlich nicht für mich gefragt. Ich gehöre zwar auch noch zu den jüngeren Mamis aber meine Berufsausbildung habe ich bereits seit 2 Jahren fest in der Tasche. Ich helfe gerne im Bekanntenkreis weiter und weiß nicht auf alles eine Antwort, deswegen frage ich auch mal für Freunde und Bekannte nach. Trotzdem habe ich meine Fixkosten und weiteren Kosten zudecken und wollte mich lediglich erkundigen, wie das weitere Vorgehen aussehen könnte. Über die Elternzeit habe ich mich ebenfalls nur informiert, da ich wissen wollte wie das mit einer eventuellen Verlängerung aussieht aber im Prinzip möchte ich nur ein Jahr nehmen.

von Emely09 am 26.02.2021, 21:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn Ausbildung kein Thema, dann nimm 2 Jahre und melde direkt TZ im 2ten Jahr an. Nur als Tipp. Wenn du dir ein Jahr EG daheim leisten kannst, dann geht auch TZ im 2ten Jahr. Und es gibt mehr Puffer wenn es mit der kinderbetreuung nicht klappt oder du mehr krankenstand beim Kind hast. Den die kleinen sind oft im ersten Jahr der Betreuung krank. Dazu kommt der Kündigungsschutz der selbst dann gilt wenn du innerhalb der EZ in TZ arbeitest.

von Felica am 26.02.2021, 22:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wenn du jetzt nicht mal 3 Tage über den Zahltag hinaus kommst, mit deinen Rechnungen und anderen finanziellen Verpflichtungen, dann sieht es in der Elternzeit schlecht aus. Das ist nur 67% vom Einkommen der letzten 12 Monate. Du brauchst wahrscheinlich Beratung über deine Finanzen, Haushaltsbuch führen, und deine Mittel sinnvoller verwalten. Wenn es so dramatisch knapp ist, dann liegt das sicher nicht nur am Einkommen, sondern auch an deinem Haushalten. Gerade wenn du im Beschäftigungsverbot bist, hättest du doch jede Menge Zeit dich drum zu kümmern, wie man sparen und haushalten kann. Wie willst du später Geld verdienen, ein Kind aufziehen und mit allem auskommen, wenn du jetzt nicht mal für dich alleine sorgen kannst, so dass es reicht und sich optimalerweise auch ein finanzielles Polster für die Elternzeit ansammelt?

Mitglied inaktiv - 27.02.2021, 10:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Am Montag anrufen und den AG darüber informieren, dass dein Gehalt noch nicht da ist. Fehler passieren und da muss keine böse Absicht dahinter stecken.

von cube am 27.02.2021, 13:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Will ja nicht böse unken. Mein Gehalt im BV kam erst nach einem Anwalt Schreiben Und ich würde mir ein Polster anlegen, dass Mutterschaftsgeld und später das Elterngeld kommt auch nicht nach Plan genau zum Monatsersten.

Mitglied inaktiv - 27.02.2021, 15:44



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