ich hätte eine Frage im Zusammenhang meiner Urlaubstage und einem ärztlichen Beschäftigungsverbot.
Ich habe ein ärztliches Beschäftigungsverbot bekommen, musste aber am Anfang des Jahres meinen gesamten Jahresurlaub einplanen, welcher nun in das Beschäftigungsverbot reinfällt.
Habe ich das Recht diese Urlaubstage zurück zu bekommen, so das ich sie nach meiner Elternzeit nehmen kann oder werden mir diese automatisch abgezogen?
von
Baby202
am 01.09.2020, 13:32
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
nach neuerer Rechtsprechung werden die Tage wieder gutgeschrieben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.09.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Den Jahresurlaub musstest du wahrscheinlich deswegen nehmen, weil der Betrieb wegen Corona schließen musste? Wie die Kolleginnen auch?
In dem Fall solltest du durch das BV vom Arzt nicht bevorzugt werden.
Es bestand während des Urlaubs ja keine Gefährdung durch den Arbeitsplatz.
Mitglied inaktiv - 01.09.2020, 16:27
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Beschäftigungsverbot
Nein wir müssen unseren gesamten Urlaub schon immer am Anfang des Jahres planen, zu diesem Zeitpunkt war ich noch nicht schwanger. Dann im Mai wurde ich vom Arzt ins Beschäftigungsverbot geschickt und im Juli und September ist noch Urlaub eingetragen. Verfällt dieser jetzt oder wird er mir gut geschrieben?
von
Baby202
am 01.09.2020, 16:41
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Beschäftigungsverbot
Den Urlaub kannst du nach der Elternzeit nehmen, er verfällt nicht.
Mitglied inaktiv - 01.09.2020, 20:45
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Beschäftigungsverbot
Vielen Dank Frau Bader. Gilt dies dann auch trotz der Genehmigung vom Chef? Kann ich dies irgendwo finden? Ist das im Mutterschutzgesetz geschrieben?
von
Baby202
am 02.09.2020, 15:39