Hallo Frau Bader,
ich arbeite für einen Bildungsträger. Ein Jahr lang habe ich die Arbeit für zwei übernommen da mein Kollege Zwangsversetzt wurde auf Grund von Mobbing und Frauenfeindlichkeit gegen über den Teilnehmerinnen (auch gegen massiv gegen mich, aber das interessiert niemanden da). Also arbeite ich ganz alleine, kann eigentlich nie Pause machen und zeitweise muss ich 3 Kurse gleichzeitig unterrichten. Ich habe mich mehrfach beschwert und gebeten mich zu versetzen oder personell aufzurüsten.
Ich schweife sehr ab. Ich habe bereits eine Fehlgeburt hinter mir Ende letzten Jahres. Als ich die Schwangerschaft verkündet habe, hab ich unglaubliche Vorwürfe bekommen und war krankgeschrieben weil ich sehr starke Beschwerden hatte. Deswegen habe ich das Unternehmen kaputt gemacht.
Nun bin ich wieder schwanger und habe gesagt das ich nicht mehr alleine sein möchte, da ich keine Pause machen kann. Dann soll ich mich krabkschreiben lassen hieß es. Meine FA sagte mir er muss mich versetzen oder mir ein BV ausstellen. Versetzen kann er mich nicht, weil meine Qualifikation wichtig für den Standort sind und er auch keine Stelle für mich hat. Ende Mai schließt die Bildungsstätte und alle Arbeitsplätze fallen weg (also meiner).
Nun hat mein AG mit ein BV für diesen Standort ausgestellt. Ist mein BV damit befristet bis Ende Mai und danach kann er mich falls er kann wo anders einsetzen?
Ich denke er versucht mich zu kündigen, aber das wird nicht so leicht sagt die verdi und das Aufsichtsamt. Kann er mich danach noch frei einsetzen? Hab etwas Angst das er mich (weil er sauer ist) wieder zu den mobbenden Kollegen steckt.
von
ELLIUM
am 09.04.2020, 11:19
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
entscheidend ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wenn Sie danach nur an diesem Standort eingesetzt werden dürfen u der schließt, darf der AG Ihnen kündigen. Wenn Sie ein allgemeines BV vom FA haben, bekommen Sie dann keine Leistungen vond er Agentur für Arbeit.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Das kommt darauf an, was in deinem Arbeitsvertrag steht. Wenn du gemäß diesem an anderen Standorten eingesetzt werden kannst, darf er dich auch dorthin umsetzen. Dann hätte er aber doch gar kein BV aussprechen müssen - er hätte ja eine Ersatzstelle mit Kollegen und pausen für dich gehabt.
Bist du per Vertrag nur an diesen Standort gebunden und dieser wird geschlossen .. da weiß ich nicht genau, ob er dir einen anderen Standort anbieten müsste oder ob er dann tatsächlich auf Grund der Schließung kündigen könnte.
von
cube
am 09.04.2020, 16:00
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Mein Einsatzort ist nur dieser Standort. Da dieser aber wohl irgendwie mit dem anderen zusammen hängen kann er mich wohl nicht kündigen. Soweit bin ich schon mal. Hab auch noch Mails von meinen Chef (vor der Schwangerschaft) in der er mir bereits andere Stellen am anderen Standort zugesagt hat falls wir schließen (die Schließung war absehbar). Ich glaub ich lass mich einfach mal überraschen was kommt. Hatte mich nur interessiert ob man jemanden quasi aus dem BV holen darf wenn er doch was findet das ich machen kann.
von
ELLIUM
am 09.04.2020, 22:17
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Dein AG kann dich jederzeit, auch jetzt, aus dem BV holen, sobald er eine Beschäftigung für dich hat, die muschg-konform ist. Zum Beispiel Schreibtischarbeit.
von
marieseptember
am 10.04.2020, 07:23