Sehr geehrte Frau Bader,
Mein Arbeitgeber hat mich jetzt ins Beschäftigungsverbot geschickt, weil er meint ich dürfte die anfallenden Tätigkeiten nicht mehr ausüben, bin beim Aldi tätig in Teilzeit und seit dem ich dort am arbeiten bin, habe ich auch einen Nebenjob in der Küche - 2-3 mal die Woche für 2 Stunden..
Jetzt ist meine Frage, darf ich meinen Nebenjob weiterhin ausführen, weil ich ja nicht wegen Krankheit sondern wegen den Tätigkeiten ins Bv geschickt wurde.. und in der Küche verrichte ich ja nur leichte Tätigkeiten.. mein Hauptarbeitgeber hat da nichts gegen, denn von dem Gehalt allein vom Aldi kann ich nicht Leben und mir geht es ja gut und solange es so ist, würde doch auch nichts dagegen sprechen, oder??
Lieben Gruß Wiebke Osenberg
von
Wiebke1985
am 27.02.2020, 17:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
der AG von der Benetätigkeit muss auch eine Gefährdungsprüfung vornehmen und dann entscheiden. Ansonsten bekommen Sie auch da den Lohn weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.03.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
der AG aus der Küche muss ebenfalls eine GFBU machen. das ist aber unabhängig vom BV des Hauptarbeitgebers. der Hauptarbeitgeber wird sich hoffentlich an die regeln gehalten haben und erst geprüft haben, ob du im büro eingesetzt hättest werden können. wurde die gefährdungsbeurteilung mit dir besprochen? wenn der chef küche sein ok gibt und der platz den mutterschutzrichtlinien entspricht, kannst du dort weiter arbeiten.
von
mellomania
am 27.02.2020, 19:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Vielen Lieben Dank, für die Antworten!! Lieben Gruß
von
Wiebke1985
am 02.03.2020, 13:44