Hallo
Ich habe ein paar Fragen ich hoffe sie können mir da weiterhelfen.
Ich bin in der 14 ssw und habe ein Beschäftigungsverbot bekommen. Mein Arbeitsvertrag ist befristet bis August. Nun meine Fragen:
Darf mein Arbeitgeber mein Vertrag wegen der Schwangerschaft nicht verlängern und besteht vielleicht noch eine chance doch übernommen zu werden?
Soll ich mich im Arbeitsamt Arbeitssuchend melden und bekomme ich nach August sicher auch das Arbeitslosengeld trotz Beschäftigungsverbot?
Wann muss man das Elterngeld beantragen und wann bekommt man es?
Welche Rechte habe ich sonst als Schwangere?
Ich hoffe Sie können meine Fragen beantworten.
Danke
LG tedua
von
tedua
am 03.05.2018, 12:06
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
1. Kein Anspruch auf Verlängerung. Es sei denn, der AG schreibt azusdrücklich, dass er wegen der SchwS nicht verlängert.
2. Unbedingt melden - Frist 3 Mo. vor Vertragsende.
3. Direkt nach der Geburt beantragen - Auszahlung hängt von der EG-Stelle ab.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.05.2018
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
1. Ob der Arbeitgeber den Vertrag verlängert oder nicht, ist Verhandlungssache.
2. Wenn du ein Beschäftigungsverbot vom Arzt für jede Tätigkeit hast, bekommst du keine Leistungen aus ALG, da du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, aber bekommst auch kein Krankengeld.
Mitglied inaktiv - 03.05.2018, 12:10
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
- Ob Ihr Vertrag verlängert wird müssen Sie mit Ihrem AG besprechen. Ich schätze aber eher nicht...
- Wenn das BV vom Arzt ist siehe Uriah. Wenn das BV vom AG ist und somit mit Ihrer Beschäftigung dort endet müssen Sie sich 3 Monate vor Ablauf des Vertrages arbeitsuchend melden und erhalten ab August ALGI.
- Elterngeld wird nach der Geburt (bis 7 Wochen danach soweit ich weiß) beantragt, Sie erhalten es nach Ende des Mutterschaftsgeldbezugs.
-Was für Rechte meinen Sie? Schwanger in einem befristeten Arbeitsverhältnis werden ist leider immer blöd...
von
Kristiiin
am 03.05.2018, 13:12