Hallo Frau Bader.
Heute habe ich erfahren, dass ich zu einer Ausschabung muss. Die Schwangerschaft hat sich nicht so entwickelt.
Da ich im Beschäftigungsverbot bin, frage ich mich nun, ob ich bis zur OP nun eine AU brauche oder weiterhin das Beschäftigungsverbot gilt.
LG, Späti
von
Späti79
am 08.05.2017, 10:50
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
das tut mir Leid.
Das BV endet jedoch. Sie sollten sich dann krankschreiben lassen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Wenn die Schwangerschaft nicht mehr besteht, dann ist das BV nicht mehr gültig und du musst das nun leider auch dem AG bekannt geben, dass du nicht mehr schwanger bist. Das ist dann spätestens am Tag der Ausschabung der Fall.
Laß dir einfach beim nächsten Arzttermin (FA) eine Krankschreibung geben, denn sicher brauchst du eine gewisse Erholungszeit.
Mitglied inaktiv - 08.05.2017, 11:42