Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Guten Tag, ich bin Erzieherin in einer Kita, auch mit Kindern unter 3 Jahren in meiner Gruppe. Letzte Woche habe ich durch einen Test erfahren das ich schwanger bin. Meine Frauenärztin hat noch diese Woche Urlaub. Vondaher konnte ich noch keine Untersuchung bei ihr vornehmen lassen. (Andere Ärzte nehmen nur Notfälle auf) In meiner 1. Ss (2015) hatte ich keinen CMV Schutz und wurde vom Arbeitgeber damals freigestellt. Nun ist morgen mein Sommerurlaub zuende und meine Chefin möchte, dass ich bis zur offiziellen Feststellung der Ss arbeiten gehe. Ist das rechtens? Müsste ich nicht schon freigestellt werden? Mir ist das Risiko eigentlich zu hoch, da der jetzige Immunstatus noch nicht bekannt ist. Eine Freistellung kann lt. Chefin nur mit offizieller Bestätigung erfolgen.

von Sternenstunde am 03.08.2020, 01:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Hallo, selbstverständlich haben Sie Anspruch auf Gefährdungsprüfung des Ag - aber ebemn erst ab off. Feststellung. Gehen Sie zum Hausarzt, der kann Sie bis zum Ergebnis des Bluttests krankschreiben. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.08.2020



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Normalerweise haben Ärzte eine Vertretung, wenn sie im Urlaub sind. Die wird in.d.R. auf der Bandansage oder im Internet auf der Homepage zu finden sein. Dort solltest du einen Termin bekommen. Anderenfalls versuch doch den anderen Gyn Praxen zu erklären, warum du schnell einen Termin brauchst. Vielleicht nehmen sie dich kulanterweise doch dazwischen. Den HCG Wert zum Nachweis einer Schwangerschaft könnte wohl auch der Hausarzt machen, den könntest du auch anrufen und fragen. Vielleicht könnte der sogar einen normalen Schwangerschaftstest machen. Das solltest du allerdings vorher klären, da ich nicht glaube, dass die immer die Tests vorrätig haben. Er braucht halt irgendeinen Beweis für die Schwangerschaft. Grundsätzlich kann dir jeder Arzt ein vorläufiges BV ausstellen, bis der CMV Status geprüft ist bzw. eine Beurteilung des Arbeitsplatzes erfolgt ist. Hausärzte kennen sich damit aber oft nicht gut aus (machen sie ja eher selten bis nie), daher nimm vielleicht die Atteste aus deiner ersten Schwangerschaft mit. Auch eine Vorstellung in der Gyn Ambulanz eines Krankenhauses (mit seeehhhr viel Wartezeit, besser vorher anrufen) wäre möglich. Tatsächlich muss die Schwangerschaft ärztlich attestiert sein. Dass die Chefin dich nicht einfach freistellt ohne Nachweis, kann ich schon verstehen. Ich hoffe, ich konnte helfen. Lieben Gruß und viel Erfolg!

von Dessiree am 03.08.2020, 03:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Hallo, wenn das mit der Vertretung nicht funktioniert: Frag doch mal Deinen Hausarzt, ob er Blut für das HCG abnehmen kann. Oder ruf Deine Krankenkasse an, was Du tun sollst. Viele Grüße

von Mamamaike am 03.08.2020, 08:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Danke für eure Antworten. Kein FA nimmt mich dran. Auch der Vertretungsarzt will nur Notfälle. Habe alles versucht. Versuche es jetzt über meinen Hausarzt. Kann meine Chefin auch verstehen, aber die Gefahr ist natürlich sehr groß.

von Sternenstunde am 03.08.2020, 08:46



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

MUSS dich der AG freistellen. es wird geschaut, ob ein anderer arbeistplatz für dich da ist, den du besetzen kannst und auch musst. du hast da kein mitsprache recht selbst wenn dies tätigkeiten sind, die nichts mit deiner ausbildung zu tun haben. das kann büro, telefon etcpp sein. und erst wenn da gar nix machbar ist, (Das MUSS Der AG prüfen!!) DANN stellt der AG ein BV bis mutterschutz aus (wenn es um cmv geht).

von mellomania am 03.08.2020, 13:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot/ Krankschreiben oder Arbeiten

Meines Wissens genügt die mündliche Mitteilung der Schwangerschaft um in den Genuß der Schutzmaßnahmen zu kommen. Ein Attest kann der AG verlangen, wird dann später nachgereicht werden. Da die Immunlage schon von der 1. Schwangerschaft bekannt ist, kann der AG dich ohne weiteres bis zur endgültigen Feststellung mit Home Office oder Büroarbeiten im Kindergartengebäude beschäftigen, jedoch nicht an unter 3jährigen Kindern direkt in der Betreuung. In welchem Bundesland ist das denn? Soweit ich weiß, dürfen Erzieherinnen wegen Corona nicht mehr überall am Kind direkt arbeiten.

Mitglied inaktiv - 08.08.2020, 18:54



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