Frage: Beschäftigungsverbot Corona

Hallo, ich arbeite im Supermarkt an der Kasse und bin Schwanger. Nachdem mein Arbeitgeber nicht im Traum dran denkt, mir ein Beschäftigungsverbot zu geben, bin ich zum Frauenarzt gegangen, der gab mir eins, weil ich wegen meiner Arbeit einer erhöhten Infektionsgefahr ausgeliefert bin bezüglich Corona und den vielen Kunden die ein und aus gehen. Mein Frauenarzt war total verständnisvoll und stellte es mir sofort bis zum Ende aus. Ich habe auch meine Krankenkasse gefragt, und gefragt, ob sie das Beschäftigungsverbot akzeptieren würden mit der Begründung Corona. Sie sagten auf jeden Fall und ich müsse mir keinerlei Sorgen machen. Die Gesundheit von Mutter und Kind ginge vor. Nun höre ich von verschiedenen Seiten, es sei gar nicht rechtens wegen Corona ein Beschäftigungsverbot zu geben, und das dürfe nur der Arbeitgeber machen. Nun meine Frage. Kann mir ein Strich durch die Rechnung gemacht werden irgendwie?

von Wogloriawohnt am 06.09.2021, 22:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Hallo, die DAK sagt dazu: Noch immer ist die Datenlage im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 vergleichsweise gering. Im November 2020 veröffentlichte Studienergebnisse des US-amerikanischen Centers for Disease Control and Prevention zeigen allerdings, dass Schwangere ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf tragen. Zudem kommt es durch das Corona-Virus häufiger zu Frühgeburten und mehr Neugeborenen, die auf einer neonatologischen Intensivstation betreut werden mussten. Allem Anschein nach begünstigen aber auch hier entsprechende Vorerkrankungen wie Diabetes, Adipositas oder Bluthochdruck den schweren Verlauf. Eine Empfehlung, Schwangeren grundsätzlich ein Beschäftigungsverbot zu erteilen, gibt es vom Robert-Koch-Institut, Deutschlands zentraler Behörde für die Überwachung von Infektionskrankheiten, nicht. Allerdings gilt für Schwangere wie für andere Risikogruppen die unbedingte Empfehlung, Abstand zu wahren. Zudem können sich Schwangere – freiwillig – gegen das Virus impfen lassen. Da es keinerlei Studien zum Risiko einer Impfung gibt, ist jede Entscheidung eine Einzelfallentscheidung aufgrund persönlicher und ärztlicher Einschätzung. Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) hat ausführliche Informationen zu den Risiken des Coronavirus (SARS-CoV-2) für schwangere Frauen und Säuglinge zusammengestellt. Weitergehende Infos finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/coronavirus/arbeitsschutz-corona-information/arbeitsschutz-corona-mutterschutz/# Mein Problem ist hier auch die Frage, wieso das BV von der FA kommt - die ist gar nicht zuständig. Sie werden auch die Aussage der KK nicht beweisen können. Ich würde mich an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.09.2021



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Ja, der AG. Und theoretisch auch die kk. Oder kannst du deren Aussage beweisen?

von Felica am 06.09.2021, 23:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Aber ist es es für die Krankenkasse nicht gut, wenn die Frau ein BV erhält? Ich meine, sonst müsste die Krankenkasse wahrscheinlich Krankengeld bezahlen. Meine Krankenkasse hatte mich damals während der Schwangerschaft mehrmals angerufen mit der Bitte, mir doch ein BV geben zu lassen.

von DortmundLady124 am 07.09.2021, 09:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Das BV bezahlen doch indirekt auch die Krankenkassen. Der AG bekommt das Arbeitsentgelt der Schwangeren über die Umlage zurück

von MamaausM am 07.09.2021, 09:20



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Nein, die KK verwalten das Geld nur. Effektiv kommt es von der Allgemeinheit der Arbeitgebern, die das Geld "pauschal" in diesen Topf einzahlen.

von Dojii am 07.09.2021, 09:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Die Krankenkasse sagte, sie akzeptiert das Beschäftigungsverbot, es ist von einem Mediziner ausgestellt, und er entscheidet. Sie sagten, sie würden niemals ein ärztliches Beschäftigungsverbot in Frage stellen. Und ich müsse mir überhaupt keine Sorgen machen.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 10:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Die Frage ist eben, ob die Ärztin das BV hätte aussprechen dürfen, ohne dass der Arbeitgeber seinen Pflichtteil dazu leisten konnte. Erstmal ist bei einer gefährlichen Arbeitsstelle nämlich der Arbeitgeber zuständig. Zudem könnte auch der Arbeitgeber das BV anzweifeln, nicht nur die Krankenkasse. Und so wie du deinen Arbeitgeber beschreibst klingt es so, als würde er sowas auch tun. Ich würde also mit Widerstand rechnen - wenn schon nicht von der KK, dann vom Arbeitgeber.

von Dojii am 07.09.2021, 10:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Was soll der Arbeitgeber denn da groß anfechten können. Er muss das Attest doch akzeptieren. Ich habe auch von vielen gehört die auch wegen corona ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen haben. Und es keinerlei Probleme gab.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 11:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Du nimmst dem AG halt die Möglichkeit dich anderweitig einzusetzen...vllt iwohin wo kein Kundenverkehr ist. Und du fehlst von heute auf morgen im Betrieb ohne das Ersatz besorgt werden konnte. Der AG kann dir einen anderen Arbeitsplatz zuweisen und dann kann dein BV vom Arzt aufgehoben werden. Zunächst ein Gespräch mit dem AG zu suchen bevor man zum Arzt rennt und sich ein ungerechtfertigtes BV ausschreiben lässt wäre der richtige Weg gewesen. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 07.09.2021, 11:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Nein es kann nicht aufgehoben werden, weil da angekreuzt ist, dass das Beschäftigungsverbot für JEDE TÄTIGKEIT gilt. Außerdem gibt es gar keine Möglichkeit mich anderweitig einzusetzen. Und dass ich von heute auf morgen im Betrieb fehle, ist doch nicht meine Schuld.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 13:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

was war jetzt eigentlich die frage wenn doch alles in butter ist?

von WonderWoman am 07.09.2021, 13:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Die Frage war, ob mein beschäftigungsverbot akzeptiert werden wird /muss, oder ob es möglich ist, dass der Arbeitgeber Einspruch einlegt.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 13:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Naja, es ist schon deine Schuld das du von heute auf morgen fehlst wenn du zum Arzt rennst und dir nen BV ausstellen lässt ohne vorher das Gespräch mit dem AG zu suchen. Außerdem bist du dort nur angestellt, woher also willst du wissen das der AG keine andere Aufgabe für dich hat...Dokumente neu sortieren oder ähnliches...da du nicht mit ihm gesprochen hast weißt du es nicht. Der Arzt darf zwar schon ein BV aussprechen...dieses sollte aber gerechtfertigt sein...Risikoschwangerschaft zum Beispiel oder ähnliches. Corona ist kein Grund...hier gibt's mehr Schwangere die ebenfalls mit der Gefahr leben müssen. Und die Gefahr besteht immer, da ich nicht davon ausgehe das du dich bis zur Geburt zu Hause verbarrikadierst... Wahrscheinlich hast du Glück und es passiert nichts, der AG ist aber berechtigt es anzufechten, also nicht wundern wenn doch was kommt...und brauchst auch nicht empört sein wenn er vllt jetzt nicht mehr so gut auf dich zu sprechen ist... Aber stimmt schon...wenn du nichts befürchtest und das moralisch mit dir vereinbaren kannst...was war dann die Frage? Sonnige Grüße Nera

von Nera am 07.09.2021, 13:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Wieso sollte ich es nicht moralisch vereinbaren können? Alle meine Freundinnen die an der Kasse arbeiten, bekommen SOFORT nach Bekanntgabe der Schwangerschaft wegen Corona ein Beschäftigungsverbot. Nur mein Arbeitgeber fühlt sich nicht im geringsten in der Verantwortung, auch nur in diese Richtung zu denken. Geschweige denn ist er um meinen Schutz besorgt. Wieso sollte ich also ein schlechtes Gewissen haben, ganz im Gegenteil. Und sollte der Arbeitgeber doch was dagegen sagen, dann werde ich mich an das Aufsichtsamt wenden. Die werden sicherlich auch auf meiner Seite stehen.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 13:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Wie schon gesagt, der AG darf das anfechten wenn er einen Schwangeren konformen Arbeitsplatz hat. Vllt war das bei deinen Freundinnen nicht so bei dir besteht aber eben schon die Möglichkeit. Außerdem ist es zwar schon so, daß Schwangere ein erhöhtes Risiko aufgrund von Corona haben, dennoch ist es einfach kein Grund für ein BV. Auch nicht das du Angst hast aufgrund deines Berufes zu erkranken. Das ist halt einfach so, ob dir das passt oder nicht. Also zur Frage ob das so angenommen werden muss...nein,der AG darfs anfechten. Zurecht! Und klar kannst du mit Amt und etc. kommen, da Corona aber wie gesagt kein Grund ist, weiß ich nicht wie deine Karten da stehen...mal abgesehen davon kommst du iwann wieder zurück in den Betrieb...wunder dich nach einem solchen benehmen deinerseits nicht wenn dann ne Kündigung kommt. Sonnige Grüße Nera

von Nera am 07.09.2021, 14:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

"Was soll der Arbeitgeber denn da groß anfechten können. Er muss das Attest doch akzeptieren. Ich habe auch von vielen gehört die auch wegen corona ein Beschäftigungsverbot vom Arzt bekommen haben. Und es keinerlei Probleme gab." das war deine aussage. also ist doch alles in butter und du hast deine frage selber beantwortet. ich sag dir was ich nicht verstehe: du hattest eine frage. aber alle antworten werden niedergebügelt weil du es besser weisst. du weisst dass die kk nicht anfechten wird weil das bv vom arzt ausgestellt ist. du weisst dass der ag nicht anfechten kann weil alle anderen auch eins haben. dann ist doch alles prima und die frage ist überflüssig. ich persönlich glaube auch nicht dass da was nachkommt. obwohl ich die einschätzung der kollegin bader teile dass das alles nicht ganz sauber ist. aber der unterschied zwischen rechtlich sauber und praktiziertem alltag ist ja allgegenwärtig. fr bader ist hier halt im dienst und ich nicht. deswegen gibt sie die rechtlich saubere antwort und ich kann mich auf den alltag zurückziehen. und mich ganz privat und leicht gelangweilt wundern wenn jemand in einem rechtsforum eine rechtsauskunft haben will und dann alle an der rechtsprechung orientierten antworten niederbügelt.

von WonderWoman am 07.09.2021, 14:30



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Statusaktualisierung: auch das Aufsichtsamt versichert mir nach telefonischer Anfrage, dass alles rechtens ist. Das hat nichts mit Niederbügeln zu tun. Ich wollte nur eine rechtliche Einschätzung. Musst ja nicht gleich zickig werden.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 14:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Das ändert nichts an der Tatsache das dein AG dazu berechtigt ist das BV anzufechten. Und das war doch deine Frage. Ob dir jemand nen Strick daraus drehen kann. Aktuell ist alles rechtens...wenn der AG dein BV anfechtet wirds womöglich aufgehoben. Ist so. Das ist die Rechtslage. Und wie schon gesagt...nach deiner Elternzeit kann dein AG dich kündigen wenn er keine Lust drauf hat so ein Theater nochmal mit zu machen...man beißt nicht in die Hand die einen füttert heißts... Sonnige Grüße Nera

von Nera am 07.09.2021, 15:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Ich habe auch nicht vor dorthin zurück zu kehren.

von Wogloriawohnt am 07.09.2021, 15:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Corona

Ich kenne 3 Frauen welche seit Corona schwanger waren und im Einzelhandel arbeiten, keine hat nur wegen der Begründung Corona ein BV bekommen. In einem Fall hat der AG es der Schwangeren angeboten, eben nach Rücksprache mit dem Arzt - über die Schwangere - und da hat die Schwangere gesagt, nein sie geht weiter arbeiten. Auch die Aufsichtsbehörde sah da kein Problem. Dank Spritzschutz, Maske und der Option Impfung hat man ausreichend Schutzmöglichkeiten. Da sind die Schwangeren im privaten Bereich gefährdeter.

von Felica am 07.09.2021, 16:37



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