Hallo Frau Bader, ich haette eine Frage... Zur Zeit bin ich in der Elternzeit mit meinem ersten Kind. Diese endet Ende August diesen Jahres. In der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind hatte ich ein Berufsverbot. Nun bin ich wieder schwanger und mein Frauenarzt bzw. Betriebsaerztin muesste mir wieder ein Berufsverbot aussprechen. Bekomme ich dann mein normales Gehalt von meinem Arbeitgeber, wie schon in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind? Vielen Dank fuer ihre Antwort!
von Erzieherin33 am 29.06.2014, 21:49