Liebe Frau Bader , mein Mann und ich planen unser zweites Kind und wir fragen uns wie es dann bei mir finanziell aussehen würde.
Zurzeit arbeite ich im Krankenhaus als Aushilfe auf Abruf ( 450 € Basis).
Mein Frauenarzt sagte mir das er mir sofort ein Beschäftigungsverbot erteilt sobald ich Schwanger bin (durch meiner Tätigkeit im Patiententransport), nun frage ich mich wie es mit meiner Lohnfortzahlung aussieht , steht mir weiterhin mein Durchschnittlicher Lohn zu oder kann der Arbeitgeber sich querstellen?
Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe und Zeit !
von
Kathina
am 11.08.2020, 21:39
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Aushilfe auf Abruf
Hallo,
für das BV ist der AG zuständig. Schade, dass es immer noch Ärzte gibt, die das nicht wissen. Der AG darf Sie umsetzen, wenn die Gefährdungsprüfung ergibt, dass SIe die Arbeit nicht machen können.
Ansonsten bekommen Sie den Lohn weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.08.2020
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot Aushilfe auf Abruf
das problem ist, dass das den arzt gar nichts angeht. der darf faktisch überhaupt kein bv aussprechen. das MUSS der AG machen wenn es um den arbeitsplatz und die gegebenheiten dort geht. der AG hat das recht und die pflicht zu prüfen, ob du weiter so arbeiten kannst oder ob er dir ersatztätigkeiten gibt, die du, um weiter geld zu erhalten, machen musst. das muss nicht unbedingt was mit deiner qualifikation zu tun haben sondern kann auch telefondienst, akten sortieren etc sein. erst wenn das gar nicht ginge und deine arbeit des patiententransport an sich eine gefahr für schwangere darstellen sollte (warum?), DANN erteilt der AG!!! ein bv. und dann erhälst du das was du ohne bv erhalten würdest. der arzt ist aber definitiv raus.
von
mellomania
am 11.08.2020, 21:42