Hallo, und zwar habe ich einige Fragen zum Thema Beschäftigungsverbot, Elterngeld und Arbeitslosengeld. Ich habe meine Frauenärztin darum gebeten, mir ein Beschäftigungsverbot auszusprechen, da mein Arbietgeber, seitdem er weiß, dass ich schwanger bin, mich nur noch fertig macht und ich vermutlich dadurch Bltungen bekommen habe. Ist es sinnvoll, erst 6 Wochen über eine krankschreibung zu hause zu bleiben und danach erst ein Beschäftigungsverbot zu bekommen? Kann meine Frauenärztin ohne weiteres mir ein individuelles Beschäftigungsverbot erteilen? Muss dieses einen Grund für meinen Arbeitgeber enthalten? Mein Arbeitsvertrag läuft zum 17.07. aus. Ab diesem Zeitpunkt wäre ich arbeitslos. Wie sieht es dann mit Arbeitslosengeld aus, wenn ich ein Beschäftigungsverbot erhalten habe? Habe ich dann überhaupt Anspruch auf Arbeitslosengeld? Oder wer zahlt dann für mich bis zum Mutterschutz? Weiterhin würde es mich interessieren, wie sich das Arbeitslosengeld nach dem einen Jahr Elterngeld berechnet? Wird dann mein letztes Einkommen oder oder die Höhe des Elterngeldes als Berechnungsgrundlage genommen? Für Ihre Hilfe wäre ich sehr dankbar. Liebe Grüße
Mitglied inaktiv - 28.04.2007, 13:55