Frage: Beschäftigungsverbot Apotheke

Guten Tag Frau Bader, Ich arbeite in einer Apotheke Vollzeit (jeden Tag 8,5 Stunden) , dazu kommt noch den Fahrtweg zur Arbeit. Ich bin jeden Tag 10 Stunden unterwegs. Ich arbeite in einer sehr großen Apotheke wo ich ständig (ohne meine 30 Minuten Pause) stehen und bedienen muss. Ich bin jetzt in der 9 Schwangerschftswoche. Ich bin müde, kraftlos und ich habe den ganzen Tag Übelkeit. Ich habe meiner Ärztin erzählt, wie meinen Alltag aussieht. Ich wollte(sogar meinen Arbeitsgeber hat mir es empfohlen durch Beschäftigungsverbot die Stunden 40->30 zu reduzieren) Sie hat gesagt, dass sie mir nicht weiterhelfen kann, weil so lange mit Schwangerschaft alles gut läuft, kann sie mir kein Beschäftigungverbot ausstellen. Ich habe einen Monat ausgehaltet, aber es ist nicht möglich für mich 40 Stunden zurzeit zu arbeten. Hat meine Frauenärztin Recht, dass sie mir nicht helfen kann??? Ich danke Ihnen mehrmals im Voraus für Ihre Hilfe Mit freunlichen Grüßen Julia

von Ines87 am 07.05.2017, 14:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Apotheke

Hallo, im vorliegenden Fall muss der Arbeitgeber eine Gefährdungsprüfung vornehmen. Der Arbeitsweg spielt dabei keine Rolle, das ist allein Ihre Sache. Alleine das Stehen und Bedienen dürfte nicht zu ein Beschäftigungsverbot führen, wenn Sie nicht mit Chemikalien in Kontakt kommen. wenn Ihnen übel ist, können Sie eine Krankschreibung bekommen, in den meisten Fällen endet diese ja. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.05.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Apotheke

Der Fahrtweg zur Arbeit liegt in deiner eigenen Verantwortung und ist kein Grund für ein BV. Wie ist das in der Apotheke, musst du da immer nur an der Theke stehen, oder herumlaufen und in den Regalen und Schubladen die Medikamente zusammentragen? Wie kommen die Medikamente an die Theke? Diese Frage ist wichtig in der Gefährdungsbeurteilung. Wenn dir den ganzen Tag übel ist, dann bist du wohl arbeitsunfähig und bekommst eine AU. Nun zu den übrigen Belastungen der Arbeit: es ist dir gestattet, jederzeit wenn erforderlich, eine zusätzliche kurze Pause einzulegen, im Sitzen oder Liegen. Nutzt du bereits in den offiziellen Pausen die Liegemöglichkeit, die dir zusteht?

Mitglied inaktiv - 07.05.2017, 15:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Apotheke

Ich denke dass deine Frauenärztin Recht hat. Deine Beschwerden sind aktuell kein Grund für ein BV. Wenn du in der Apotheke nur für den Verkauf und einräumen der Wäre ohne Kontakt zu Chemikalien zuständig bist, dann muss du da durch so blöd es sich anhört. Du hast natürlich die Wahl aktuell die Stelle zu reduzieren wenn der Chef es mitmacht oder du besorgst dir AU.

von studimama2012 am 07.05.2017, 18:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot Apotheke

Fahrweg ist wirklich dein eigenes Problem. Ansonsten gilt, der AG muss dafür sorgen das Dein Arbeitsplatz dem Mutterschutzgesetz entspricht. Kann der AG das nicht, dann muss DIESER Dir wegen des Arbeitsplatzes ein BV aussprechen. Der Arzt darf es nur wenn die Schwangerschafts selbst - und eben nicht der Job - für dich oder das Kind eine Gefahr sind und das Mittel einer AU nichts auslangt. Normale Übelkeit und Müdigkeit dürften da nicht drunter fallen, sondern wenn bestenfalls eine AU nötig machen. wenn denn dann überhaupt, da übliche Schwangerschaftsbeschwerden. Ob dein Arbeitsplatz eine Gefahr darstellt muss der AG prüfen. Oder du wendest dich an das Gewerbeamt. Aber, wenn Einzelhandel per se schon kein BV bedeutet, dann dürfte reines bedienen in einer Apotheke da eher auch kein BV nach sich ziehen. Aber das müssen die wenn eben feststellen.

Mitglied inaktiv - 07.05.2017, 19:15



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