Berechnung ALG 1 nach Elternzeit und Elternteilzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Berechnung ALG 1 nach Elternzeit und Elternteilzeit

Hallo Frau Bader, fällt das ALG 1 geringer aus, wenn man in den letzten 12 Monaten immer mal wieder 1-2 Monate Elternzeit genommen hat, was zur Folge hat, dass immer nur anteilige Monatsgehälter ausgezahlt wurden wg. Geburt des Kindes innerhalb des Monats, z. B. 15.05.-15.06. - hier wird zwar ein Monat zum vollen Gehalt gearbeitet, das Gehalt aber in zwei Monatsgehältern Juni/Juli ausgezahlt. Ist das nachteilig bei der Berechnung? 2.) Wie verhält es sich bei Elternteilzeit mit Elterngeld Plus Bezug, werden diese Monate bei der Berechnung übersprungen oder (leider) auch herangezogen bei der Ermittlung des durchschnittlichen Monatsgehalts?

von snobes am 17.07.2018, 09:32



Antwort auf: Berechnung ALG 1 nach Elternzeit und Elternteilzeit

Hallo, Haben Sie innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Mo versicherungspflichtig beschäftigt u erfüllen die Anwartschaften? Dann kommt es auf die Dauer der EZ an. Es sind 67 % - im Zweifel pauschaliert. Wenn Sie in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit keine 150 Tage Arbeitsentgelt erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert (§ 150 Abs. 3 Nr. 1 SGB III). Sofern Sie sich also in dem Jahr vor der Arbeitslosigkeit in Elternzeit befunden und keine Einnahmen erzielt haben, wird der Bemessungsrahmen auf zwei Jahre erweitert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.07.2018



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