Sehr geehrte Frau Bader, inwieweit fliesst eine Stellungnahme von Jugendamt bei Eltern- und Einzelgesprächen in eine Sorgerechtsentscheidung beim Gericht mit ein, bzw. wird sie nach vorheriger Anordnung der Beratung dann zur Entscheidungsfindung einbezogen? LG
Mitglied inaktiv - 01.11.2013, 20:15