Frage: Beratung AWO

Sehr geehrte Frau Bader, inwieweit fliesst eine Stellungnahme von Jugendamt bei Eltern- und Einzelgesprächen in eine Sorgerechtsentscheidung beim Gericht mit ein, bzw. wird sie nach vorheriger Anordnung der Beratung dann zur Entscheidungsfindung einbezogen? LG

Mitglied inaktiv - 01.11.2013, 20:15



Antwort auf: Beratung AWO

Hallo, das gericht fordert das JA zu einer Stellungnahme auf. Und die fließt mit ein Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.11.2013