Sehr geehrte Frau Bader,
ich hatte am 24.12.19 eine Frühgeburt, der ursprünglich errechnete Geburtstermin war der 26.3.20.
Ich möchte sehr gerne 18 Monate Elternzeit nehmen und habe bezüglich meines Elterngeldantrages zwei kurze Fragen.
Im Elterngeldantrag unter Punkt 10.1 wird im Unterpunkt 2 nach dem Zeitraum der Elternzeit gefragt.
Im Netz habe ich meine Daten in einem Elterngeldrechner eingegeben und er gab an, dass die Elternzeit erst am 29.4. beginnt.
Stimmt es, dass meine Elternzeit nach dem Mutterschutz (bei Frühgeburt nach der Geburt 12 Wochen plus 6 Wochen, die ich vorab nicht nehmen konnte) am 29.4.2020 beginnt oder mit dem Tag der vorzeitigen Geburt des Kindes und welchen Bezugszeitraum ich für Elterngeld unter Punkt 9.2 festlegen muss.
Vielen Dank für Ihre Rückantwort im Voraus.
Liebe Grüße
De Erbse
von
De Erbse
am 19.01.2020, 20:37
Antwort auf:
Beginn Elternzeit bei Frühgeburt
Hallo,
der EG-Bezug beginnt mit der Geburt. Das MG wird aber angerechnet. Wenn Sie länger MG bekommen verkürzt sich also das EG.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.01.2020
Antwort auf:
Beginn Elternzeit bei Frühgeburt
Soweit ich weiß, beginnt der Elterngeldbezug mit der Geburt. Du bekommst Elterngeld bis zum 23.12.20, es wird nur mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet am Anfang. Es wird nichts hinten angehängt wegen dem verlängerten Mutterschutz.
Der Beginn der Elternzeit ist hier immer Gegenstand von Diskussionen.
Sie läuft auf jeden Fall längstens bis zum 23.12.22, wenn du drei Jahre nehmen würdest. Da du 18 Monate planst, bist du vom Datum her frei, musst nicht genau den 23.6.21 nennen. Melden musst du sie spätestens 7 Wochen vor Ende des Mutterschutzes.
von
malini
am 19.01.2020, 22:14
Antwort auf:
Beginn Elternzeit bei Frühgeburt
Hallo,
Herzlichen Glückwunsch zur Geburt eures kleinen Kämpfers!
Der Mutterschutz beginnt am Tag der Geburt. Danach hast du noch 8 Wochen + 4 Wochen wegen der Frühgeburt + dann noch die 6 Wochen, die du vor der Geburt nicht nehmen konntest. Wenn ich mich richtig erinnere sind das insgesamt 187 Tage.
In der Zeit des Mutterschutzes erhältst du Leistungen in Höhe deines eigentlichen Gehalts.
Elternzeit beginnt mit Geburt. Elterngeld Leistungen werden mit Mutterschutzleistunfen verrechnet. Bei 12 Monaten beantragten EG Leistungen endet der Zeitraum am Tag vor dem ersten Geburtstag.
Besser ist es, wenn du im Elternzeit Antrag ein Datum angibst, in dem du mit der Arbeit wieder beginnen wirst.
Ueberlege dir auch, ob du nicht 2 Jahre Elternzeit nimmst. Nur so kannst du die EZ auf deinen Wunsch verlängern, wenn du einen kürzeren Zeitraum wählst, kann der AG das ablehnen.
Ich wünsche dir viel Kraft für die kommende Zeit! Aber auch diese Zeit geht vorüber, auch wenn sie momentan endlich erscheint und so langsam vergeht.
Hast du eine Bescheinigung vom Krankenhaus über die Frühgeburt bekommen? Nur mit dieser verlängert sich der Mutterschutz um die 4 Wochen. Du hast ein Anrecht darauf!
Da der Mutterschutz insgesamt 18 Wochen dauert hast du mit dem Elternzeit Antrag Zeit bis das Kind 11 Wochen ist.
LG luvi
von
luvi
am 19.01.2020, 22:46
Antwort auf:
Beginn Elternzeit bei Frühgeburt
Vielen Dank für Eure Antworten!
von
De Erbse
am 20.01.2020, 18:29
Antwort auf:
Beginn Elternzeit bei Frühgeburt
Ja ich habe eine Bescheinigung über die Frühgeburt erhalten. Nach einigen Gesprächen/Telefonaten und knallharten Fakten über unsere Gesetzgebung bezügl. des Anspruches von Mutterschaftsgeld habe ich von meiner Krankenkasse auch meine 18 Wochen Mutterschutz bekommen. Meine Krankenkasse wollte mir nämlich nicht die 6 Wochen Mutterschutz vor der Geburt zusätzlich an die 12 Wochen nach der Geburt gewähren.
von
De Erbse
am 20.01.2020, 18:51