Befristung der Änderungsvereinbarung?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Befristung der Änderungsvereinbarung?

Nach dem Ende der Elternzeit möchte ich demnächst wieder arbeiten. Aus einem unbefristeten Vertrag mit 39Wochenstunden, wurde besprochen die Arbeitszeit auf 25Wochenstunden zu verkürzen. Nun habe ich vom Arbeitgeber eine Änderung zum Arbeitsvertrag bekommen. Folgender Wortlaut: "...mit Wirkung vom ... von 39St. auf 25Std reduziert. " Habe ich somit noch die Möglichkeit später meine Stundenanzahl wieder zu erhöhen? Muß ich die Änderung befristen lassen? Vielen Dank im Voraus! Leonie

Mitglied inaktiv - 13.03.2012, 13:25



Antwort auf: Befristung der Änderungsvereinbarung?

Hallo, in Deutschland besteht Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass Sie eine Vertragsänderung dauerhaft oder befristet vereinbaren können.Ihnen muss klar sein, dass, wenn Sie dauerhaft gearbeitet reduzieren, kein Anspruch mehr auf Verlängerung besteht. Ein weiterer Anspruch auf Verringerung besteht dann auch erst nach zwei Jahren. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2012



Antwort auf: Befristung der Änderungsvereinbarung?

Das hört sich so an, als wäre der Arbeitsvertrag somit auf 25 Std. geändert worden und das dann endgültig. Wenn Du nur befristet eine bestimmte reduzierte Stundenanzahl arbeiten möchtest, sollte das doch sicherlich auch schriftlich niedergelegt werden. Würde ich ändern lassen an Deiner Stelle.

von Sonni74LS am 13.03.2012, 19:32



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