Sehr geehrte Frau Bader, bereits Anfang im April 2020 habe ich Coronabedingt einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Seit Antragseingang bei der Zuständigen Familenkasse sind 64 Werktage vergangen ohne das dieser in irgendeiner Form bearbeitet wurde. Ist dies in Ordnung, gibt es eine Frist in welcher Anträge bearbeitet werden müssen ? Ich habe jetzt 2 mal in diesem Zeitraum angerufen und nach gefragt, Antwort jedesmal, Antrag eingegangen unbearbeitet. Danke vorab! Herzliche Grüße June
von jun_2000 am 06.07.2020, 17:19