Frage: Bearbeitungsdauer eines Antrages

Sehr geehrte Frau Bader, bereits Anfang im April 2020 habe ich Coronabedingt einen Antrag auf Kinderzuschlag gestellt. Seit Antragseingang bei der Zuständigen Familenkasse sind 64 Werktage vergangen ohne das dieser in irgendeiner Form bearbeitet wurde. Ist dies in Ordnung, gibt es eine Frist in welcher Anträge bearbeitet werden müssen ? Ich habe jetzt 2 mal in diesem Zeitraum angerufen und nach gefragt, Antwort jedesmal, Antrag eingegangen unbearbeitet. Danke vorab! Herzliche Grüße June

von jun_2000 am 06.07.2020, 17:19



Antwort auf: Bearbeitungsdauer eines Antrages

Hallo, nein, eine Frist gibt es nicht. Sie können einen bösen Brief schreiben, eine Frist setzen und mit Klage drohen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2020



Antwort auf: Bearbeitungsdauer eines Antrages

Soweit ich weiß kann man Untätigkeitsklage erst 3 Monate nach Antragseingang erheben, wenn bis dahin nicht bereits etwas passiert ist (bspw. eine Anfrage fehlender Unterlagen durch die Behörde etc.).

von Dojii am 07.07.2020, 11:03