Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin Erzieherin in einer städtischen Einrichtung und im eingeschränkem Beschäftigungsverbot. Ich habe vor meiner Schwangerschaft den Sommerurlaub, Weihnachtsurlaub und brückentag beantragen müssen . Und könnte gegebenenfalls wo anders eingesetzt werden z.b in einem ganz anderen Arbeitsfeld. Und meine Frage ist muss ich den beantragten Urlaub in Anspruch nehmen wenn ich in einem anderen Arbeitsfeld arbeite und muss ichbden Urlaub nehmen wenn ich keine passende Stelle bekommen habe und zu Hause bleiben muss? Ich bedanke mich im voraus. Liebe Grüße Selly
von Selly27 am 04.05.2021, 17:09