Babybetreuung bei Krankheit in der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Babybetreuung bei Krankheit in der Elternzeit

Guten Tag, können Sie mir bitte sagen, wie in folgendem Problemfall verfahren werden kann: Mein Mann und ich sind beide Beamte (beihilfeberechtigt und privat versichert). Er ist jetzt während seiner Elternzeit ins Krankenhaus gekommen. Unser Baby hat außer uns keine Bezugsperson, also muss ich für die Betreuung daheim bleiben, fehle also bei der Arbeit. Habe ich das Recht dazu? Bekomme ich weiter Gehalt? Brauche ich ein Attest? (Bislang habe ich eine Krankschreibung meines Mannes und eine Bestätigung des Kinderarztes, dass das Kind Betreuung braucht.) Meine Chefin hatte diesen Fall noch nicht und weiß selbst nicht genau, wie vorgegangen werden kann. Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mitglied inaktiv - 03.12.2010, 09:16



Antwort auf: Babybetreuung bei Krankheit in der Elternzeit

Hallo, gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf eine Haushaltshilfe, im Zweifel auch den anderen Elternteil. Dann zahlt die KK die Haushaltshilfe, Lohn bekommen Sie keinen. Klären Sie mit der Beihilfestelle u der privaten KK, wie es hier zu regeln ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.12.2010



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