Hallo Frau Bader, Mein AG hat meinen Antrag auf tz in ez abgelehnt, diese Ablehnung ist jedoch (auch Ihrer Auffassung nach, ich stellte dszu bereits vor einiger zeit Fragen) ungültig, zum einen wurden Fristen nicht eingehalten, zum anderen gibt es keine betrieblichen gründe. Nun habe ich einen anderen Arbeitsplatz gefunden, jedoch beträgt die Differenz zu dem Lohn, den ich bei meinem eigentlichen ag mit der gleichen Anzahl Stunden hätte, knapp 300€ brutto. Frage 1: Kann man bei diesem Sachverhalt die Differenz als Annahme verzugslohn einklagen? Frage 2: Mein eigentlicher AG zahlt Betreuungszuschuss bis Vollendung des dritten Lebensjahres, mein Ersatz AG nicht. Kann man den Zuschuss ebenso einklagen? Frage 3: Wie Frage 2, nur geht es diesmal um die betriebliche Altersvorsorge. Vielen Dank!
von Lovie am 26.07.2018, 19:24