hallo. meine elternzeit geht bis ende august. arbeite im kleinen betrieb, kein teilzeit oder stundenverlegung der arbeitszeiten möglich. nun möchte mein chef das ich am liebsten sofort einen aufhebungsvertrag unterschreibe, da ich nicht bis 20 uhr arbeiten kann (krippe schon zu). keine kinderbetreuung, also auch keine sperrzeit wegen wichtiger grund. (habe krippenplatz sicher)
bis wann muss ich unterschreiben? reicht es auch im august, kurz vorher? oder gibt es da eine frist die eingehalten werden muss?
von
jamietim
am 17.04.2011, 18:17
Antwort auf:
aufhebungsvertrag in elternzeit
Hallo,
verstehe ich nicht.
Ihr AG hat weniger als 15 AN und Sie wollen TZ arbeiten? Dann hat er Recht, da gibt es keinen Anspruch. Am besten zum Ende der eZ den Vertrag aufheben. Kümmern Sie sich um die KK.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.04.2011
Antwort auf:
aufhebungsvertrag in elternzeit
Der aufhebungsvertrag muss dann zum ende der ez datiert sein,wann er unterschrieben wur ist dann wohl egal,aber ich kann dir nicht sagen wie es mit einer sperre beim arbeitsamt ist,falls du dich arbeitslos melden musst.
mein betrieb hat damals in der ez geschlossen uns wurde auch ein aufheb.vert. angeboten verbunden mit einer abfindung oder der wechsel in einen anderen betrieb.
ich hab die abfindung genommen.
Mitglied inaktiv - 18.04.2011, 07:04
Antwort auf:
aufhebungsvertrag in elternzeit
also wenn die EZ am 20.8. endet, reicht es dann, wenn ich z.b. am 10.8 unterschreibe das wir zum 20.8 einen aufhebungsvertrag machen? möchte den nämlich, wenn möglich, erst im august unterschreiben..
von
jamietim
am 18.04.2011, 08:15