Hallo Frau Bader,
Ich beziehe Elterngeld bis zum 07.07.17 Elterngeld und beantragte Elternzeit schriftlich beim AG bis zum 01.10.2017 das ich dann wieder Teilzeit zu Verfügung stehen würde. Zählt jetzt meine schriftliche Ankündigung oder das Ende des Bezuges des Elterngeldes ?
Mfg
Susann Reber
von
Susann82
am 15.02.2017, 10:10
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Elterngeld ?
Hallo,
Ihre Ankündigung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.02.2017
Antwort auf:
Arbeitsbeginn nach Elterngeld ?
Deine schriftliche Meldung. Elternzeit kann man auch länger nehmen als der Elterngeldbezug ist. Du bekommst halt in der Zwischenzeit auch kein Geld.
von
malini
am 15.02.2017, 10:47