Ich möchte in meinem 2. Jahr Elternzeit im Oktober Teilzeit arbeiten. Jedoch in einem anderen Betrieb. Wenn ich im nächsten Jahr wieder schwanger werden sollte und das Kind in der Elternzeit bekomme, bekomme ich dann Mutterschaftsgeld? Vom Teilzeitarbeitgeber? Wird dieser Arbeitgeber dann genauso behandelt wie der richtige Arbeitgeber?
von fairy05 am 07.08.2012, 13:42