Sehr geehrte Frau Bader,
meine Frau und ich haben beide unseren zweiten Sohn für 2 Jahre in Elternzeit betreut. Während der Elternzeit habe ich meinen Job gekündigt. Jetzt bekam ich einen Ablehnungsbescheid für ALG aufgrund fehlender Anwartschaftszeit, da mehrere Personen das Kind betreut haben und rentenrechtlich diese Zeit meiner Frau zugeordnet wurde.
Vor dieser Elternzeit habe ich sehr viele Jahre gearbeitet, unterbrochen von einer 2-jährigen Elternzeit für unser erstes Kind. Diese erste Elternzeit endete 11 Monate vor der Geburt des zweiten Kindes. Damit war ich nur 11 Monate angestellt vor der zweiten Elternzeit.
Gibt es höheres Recht wie Gleichstelltung von Mann und Frau, mit dem ein Widerspruch bei der Arbeitsagentur begründet werden kann, oder muss ich die Sachlage als Mann so akzeptieren?
Herzlichen Dank vorab für Ihre Hilfe!
von
Myrkim
am 26.05.2018, 10:49
Antwort auf:
Anwartschaft auf ALG nach 2jähriger Elternzeit beider Elternteile
Hallo,
ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Sie waren in dieser Zeit einfach ohne alles, haben also auch nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt und können somit auch nichts heraus holen.
Ich kenne auch niemanden, der es sich leisten kann, dass beide Elternteile für zwei Jahre komplett zu Hause bleiben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2018
Antwort auf:
Anwartschaft auf ALG nach 2jähriger Elternzeit beider Elternteile
Das hat nichts mit einer Gleistellung zu tun.
Du hattest rein rechtlich gesehen gar keine Elternzeit und somit such keinen Abrechnungszeitraum für ALG1.
Deine Frau hingegen schon.
Es war eure Entscheidung, diesen Schritt zu gehen und leider ist das eine Konsequenz daraus. Du warst 2 Jahre ohne Einkommen und ohne Sozialversicherungsabgaben und somit erfüllst du die Vorraussetzungen nicht! Das hat nun wirklich nichts mit Diskriminierung zu tun.
Es war ein toller Luxus für euch, euer Kind 2 Jahre gemeinsam zu erziehen. Es gibt keine höhere Gesetzeslage, die soetwas privilegiertes gleichstellt. Du kannst ALG2 beantragen, für ALG1 fehlen die Voraussetzungen
Lg
von
Colien07022004
am 26.05.2018, 14:16
Antwort auf:
Anwartschaft auf ALG nach 2jähriger Elternzeit beider Elternteile
Meines Wissens würde es helfen, wenn die Kindererziehungszeiten Dir statt Deiner Frau zugeordnet wären. Da würde ich mich an Deiner Stelle nochmal genauer schlau machen, am besten beim Arbeitsamt direkt. Und dann müßt Ihr halt überlegen, ob das sinnvoll ist - auch im Hinblick auf die spätere Rente Deiner Frau, denn der fehlen die Anwartschaftszeiten dann natürlich.
von
Strudelteigteilchen
am 28.05.2018, 13:58